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Kreditprüfung

Eine sichere Grundlage für eine gemeinsame Zukunft

Grundbuchliche Sicherung und Bonitätsprüfung des Darlehensnehmers durch die DSL Bank gehören vor Abschluss des Vertrages zum normalen Prozedere.

Drum prüfe, wer sich bindet - eine Weisheit aus vergangenen Tagen, die auch heute gültig ist. Ganz besonders für die Partner, die miteinander einen Darlehensvertrag abschließen möchten. Denn bei einem Abschluss über ein Darlehen sollen beide Seiten langfristig das gute Gefühl haben, auf den richtigen Vertragspartner gesetzt zu haben.

Die grundbuchliche Sicherung

Bei der grundbuchlichen Sicherung bekommt die DSL Bank vom Darlehensnehmer eine vollstreckbare Grundschuld. So nennt sich das Pfandrecht an einer Immobilie. Das Pfandrecht wird im Grundbuch registriert. Auf diese Weise wird die Immobilie zur Sicherheit der DSL Bank.
In der Regel handelt es sich dabei um eine Grundschuld, die dem Wert des Darlehens entspricht. Unter bestimmten Umständen akzeptiert die DSL Bank eine andere Form der Grundschuld.

Die Bonitätsprüfung

Bei der Bonitätsprüfung stellt die DSL Bank fest, ob Sie über ausreichende finanzielle Mittel für den Abschluss eines Darlehensvertrages verfügen.
Das heißt: Sie müssen genug Geld haben, um die Sollzinsen entrichten sowie das Darlehen tilgen zu können. Dabei muss genug für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie übrig bleiben.
Bei der Bonitätsprüfung werden Einkünfte wie z.B. Lohn, Kindergeld, Zins- und Mieteinnahmen berücksichtigt. Den verschiedenen Berechnungen werden Tabellen zugrunde gelegt.

Berechung des Nettoeinkommens

Von Ihrem monatlichen Nettoeinkommen müssen 40% für die laufenden Ausgaben Ihres Haushalts übrig bleiben.
Dabei gelten bestimmte Mindestbeträge. Sie beziehen sich auf eine Darlehenshöhe, die bis zu 80% des Verkehrswertes der Sicherheit beträgt.

Mindestbeträge Arbeitnehmer
1 Person

700 €

2 Personen

875 €

jede weitere Person

185 €

Für Selbständige werden andere Mindestbeträge angesetzt:

Mindestbeträge Selbständige
1 Person 

1.050 €

2 Personen 

1.300 €

jede weiter Person 

275 €

Bei der Berechnung der oben aufgelisteten Mindestbeträge wird wie bereits erwähnt nicht nur Ihr Lohn zugrunde gelegt.
Der nachfolgenden Liste können Sie entnehmen, welche weiteren Einnahmen in welcher Höhe einkalkuliert werden.

  • Überstunden zu 50%
  • Kindergeld zu 100%
  • Mieteinnahmen zu 75% (gerechnet werden die Mieteinnahmen, abzüglich der nicht umlegbaren Betriebskosten)
  • Aufwendungsdarlehen zu 50%

Falls Sie mehr zum Thema Kreditprüfung wissen oder schon mit dem Rechnen beginnen möchten: Ihr Finanzdienstleister erklärt Ihnen gern die Einzelheiten und hilft Ihnen bei allen Kalkulationen.

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