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Für den Abschluss eines Darlehensvertrags ist der Wert des Bauobjekts entscheidend. Hier erfahren Sie, welche Werte unterschieden werden.
Als Beleihungshöhe bezeichnet man den Anteil des Objektwertes, der durch das Darlehen finanziert werden soll. Das sind in der Regel bis zu 80% der Gesamtkosten bzw. des Immobilien-Kaufpreises. Bei entsprechender Bonität kann die Beleihung auch darüber hinausgehen. Da sich die Beleihungshöhe nach dem Wert Ihrer Immobilie richtet, kommt auch hier der Bewertung eine besondere Bedeutung zu.
Was Ihr Vermögen ist, ist unsere Sicherheit. Daher hat die DSL Bank ebenso wie sie Interesse an einer exakten Bewertung Ihrer Immobilie - die in diesem Zusammenhang auch Beleihungsobjekt genannt wird. Die entsprechenden Gutachten nehmen dafür qualifizierte Mitarbeiter der DSL Bank vor oder Spezialisten, die das Vertrauen der DSL Bank genießen.
Bei der Einschätzung des Bauobjektes gehen die Gutachter von unterschiedlichen Werte-Kategorien aus. Nachfolgend stellen wir Ihnen diese vor.
Der Bodenwert setzt sich aus dem Wert des unbebauten Grundstücks und den Erschließungskosten zusammen. Nicht dazu gehören: Grunderwerbssteuer, Maklerprovisionen, Grundbuch- und Notarkosten.
Zur Einschätzung des Bauwerts dienen Bauwerttabellen. Dabei werden Faktoren wie Baunebenkosten und Außenanlagen nach einem bestimmten Prozentsatz in die Bewertung miteinbezogen. Bei den Baunebenkosten wird ein Anteil am reinen Bauwert (inkl. Außenanlagen) von bis zu 15% angesetzt.
Als Baunebenkosten gelten:
Maklergebühren und Damnum zählen nicht zu den Baunebenkosten.
Bei den Außenanlagen wird ein Anteil am reinen Bauwert von bis zu 8% angesetzt.
Als Außenanlagen gelten:
Der Sachwert berechnet sich ganz einfach: Er ist die Summe aus Bodenwert und Bauwert.
Der Verkehrs- bzw. Beleihungswert berücksichtigt die jeweils aktuellen Marktverhältnisse. Außerdem wird bei der Schätzung des Verkehrs- bzw. Beleihungswerts die so genannte Objektrisikoklasse einkalkuliert.
Wegen der altersbedingten und technischen Wertminderung wird bei Altbauten eine Altersabschreibung vom reinen Bauwert angesetzt. Die Abschreibung gilt für die Zeit seit der Errichtung des Gebäudes.
