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Mit den Leistungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bürgschaften hält der Staat, auch nach dem Wegfall der Eigenheimzulage, viele interessante Finanzierungshilfen für Sie bereit.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet zahlreiche Förderprogramme an, die Ihnen bei der Realisierung Ihres Traums von der eigenen Immobilie helfen können.
Weitergehende Informationen zu diesem spannenden Thema erhalten Sie auch direkt auf der Website der KfW oder direkt von Ihrem Finanzdienstleister.
Insbesondere in den neuen Bundesländern erhalten Sie Bürgschaften für nachstellige Darlehen, d.h. für solche Darlehen, bei denen der Darlehensgeber im Falle einer Insolvenz des Darlehensnehmers erst nachrangig seine Ansprüche geltend machen kann.
Anträge und weitergehende Informationen erteilen die Bürgschaftsstellen der (neuen) Bundesländer und von Berlin. Eine Bürgschaft als Ersatzsicherheit ist möglich, wenn zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen keine dingliche Sicherheit bestellt werden kann. Mit anderen Worten: wenn Sie der Bank nicht genügend Sicherheiten für eine Darlehenszusage geben können.
Hinweis: Die Bürgschaftsstellen der Länder sind meist in den Kreis- oder Stadtverwaltungen, den Gemeinden oder Landratsämtern untergebracht. In Berlin ist die Investitionsbank Berlin zuständig.
