Hausbau

Die richtigen Fertighaus-Anbieter finden

Fertighaus-Anbieter empfehlen ihre Produkte als schnelle und manchmal auch günstige Alternative zum Massivhaus. Dennoch sollten Sie auch hier viel Zeit in eine gute Planung investieren.

Sofern Sie als Bauherr bereits ein Grundstück besitzen, können Sie sich zwischen verschiedenen Baumodellen entscheiden: das individuell geplante und umgesetzte Architektenhaus oder auch die Planung und Ausführung als Massivhaus über einen Bauunternehmer. Eine große Palette an Angeboten gibt es außerdem im Bereich Fertighaus. Ein Fertighaus bezeichnet ein Haus, bei dem zumindest einige Teile vorgefertigt und geliefert werden, uniforme Standardware sind die Häuser aber dennoch schon ziemlich lange nicht mehr.

Tipps rund um das Fertighaus

Der Fertighausvertrag folgt den Regeln des neuen Verbraucherbauvertragsrechts. Sie sind also in einigen Punkten vor für Sie ungünstigen Vertragsklauseln geschützt. Aber die Tücke liegt wie immer im Detail:

  • Auf Qualität achten: Verschiedene Gütezeichen und Siegel sollen bestimmten Fertighausanbietern Nachhaltigkeit und Qualität bescheinigen. Hier gibt es sehr viele Unterschiede. Akzeptieren Sie deshalb ein Siegel nur dann, wenn Sie die Prüfkriterien gut finden - und diese auch unabhängig kontrolliert werden.
  • Angebote genau vergleichen: Die Angebote der Fertighaus-Bauer können sich in sehr vielen Punkten sehr stark voneinander unterscheiden. Das fängt mit den gewählten Baumaterialien und dem energetischen Standard an und hört mit (nicht) inkludierten Leistungen wie etwa der Baustellenherrichtung oder des Kellerbaus noch lange nicht auf. Beachten Sie, dass alles, was Sie in Eigenregie erledigen müssen, zu großen Schwierigkeiten führen kann. Einen Überblick über verschiedene Anbieter gibt es zum Beispiel beim Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) oder beim Deutschen Holzfertigbau-Verband (DHV).
  • Seriositäts-Check des Fertighaus-Anbieters: Sehr wichtig ist es auch, dass Sie sich von der Seriosität des Fertighaus-Anbieters überzeugen. Besorgen Sie sich Auskünfte über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und fordern Sie auch Referenzen ein - die müssen Sie dann natürlich auch noch kontrollieren.
  • Abschlagszahlungen nach Baufortschritt: Laut § 650m BGB dürfen die Abschlagszahlungen während der Bauphase 90 Prozent der Gesamtsumme nicht übersteigen. Sprich: Zehn Prozent sind erst nach Fertigstellung und Abnahme der Bauleistung fällig. Ebenfalls in § 650m BGB ist geregelt, dass Sie von der ersten Rate fünf Prozent als Sicherheit einbehalten dürfen bzw. die Fertighausfirma diese durch eine Bürgschaft auslösen darf.
  • Bemusterung: Kaufen Sie nicht die Katze im Sack! Sie sollten nach Möglichkeit vor der Vertragsunterschrift festlegen, wie Ihr Fertighaus konkret ausgestaltet werden soll. Diese Bemusterung sollte dann auch verbindlicher Vertragsbestandteil werden.

Heutzutage haben viele Fertighäuser - es ist auch hier eine Frage des Preises - eine sehr gute Qualität. In der Baufinanzierung werden sie allerdings schlechter bewertet. Das hängt mit der angenommenen fiktiven Nutzungsdauer von Fertighäusern von 50 bis 60 Jahren zusammen, wohingegen bei der Massivbauweise eher 80 Jahre angenommen werden. Damit sinkt der Wert eines Fertighauses schneller.

Praxistipp:

Sparen Sie beim Fertighaus nicht an der Planung und der fachgerechten Begleitung. Ein vom Hersteller unabhängiger Baubegleiter ist nur Ihnen verpflichtet und kann Sie schon weit vor der Vertragsunterschrift vor ungünstigen Entscheidungen schützen. Das kostet zwar Geld - aber dafür sparen Sie sich am Ende womöglich Ärger und haben auch eine Sicherheit dafür, dass tatsächlich alles ordnungsgemäß gebaut wurde.

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