Das Inserat ist Werbung für die eigene Wohnung. Aber es müssen auch einige formale Vorgaben eingehalten werden - besonders in Bezug auf den energetischen Zustand.
Wer eine Immobilie vermieten oder verkaufen will, der muss informieren. Das gilt besonders auch für den energetischen Standard des Hauses oder der Wohnung. Geregelt ist das in Paragraf 16a der Energieeinsparverordnung (EnEV).
EnEV schreibt Pflichtangaben vor
Die EnEV definiert schon seit Jahren den energetischen Mindeststandard bei Neubauten und Haussanierungen. Schon länger ist so auch die Anfertigung eines sogenannten Energieausweises Pflicht. Seit der EnEV 2014 sind diese Informationspflichten noch einmal verschärft worden - in einem Immobilieninserat müssen seitdem folgende Dinge angegeben werden:
- Ausweisart: Es gibt zwei Formen des Energieausweises, den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Im Inserat muss angegeben sein, welcher ausgestellt wurde.
- Endenergiebedarf/-verbrauch: Hier wird angegeben, wie viel Energie pro Quadratmeter im Durchschnitt verbraucht bzw. berechnet wird.
- Energieträger: Der Energieträger, der hauptsächlich für die Heizung benötigt wird, muss hier angegeben werden, also beispielsweise Kohle, Heizöl, Gas, Fernwärme, Holz oder elektrische Energie.
- Baujahr: Gerade beim Verkauf ist es ohnehin eine selbstverständliche Angabe, durch die EnEV aber nun auch Pflicht: Das Baujahr des Hauses muss angegeben werden.
- Energieeffizienzklasse: Und last, but not least muss im Inserat auch die Energieeffizienzklasse genannt werden. Die symbolisiert ganz ähnlich wie beim Kühlschrank den Energiestandard des Hauses, also zum Beispiel "B".
Gerne mal gehen Mieter davon aus, dass ein Haus einen bestimmten Energiestandard einhalten muss. Als Vermieter haben Sie es das aber selbst in der Hand.