Bei einer Schuldübernahme wird ein weiterer Darlehensnehmer in den Darlehensvertrag aufgenommen. Er übernimmt danach gemeinsam mit den bestehenden Darlehensnehmern die vertraglichen Rechte und Pflichten der Baufinanzierung und ist als Eigentümer im Grundbuch des finanzierten Objekts eingetragen. Eine Schuldübernahme kann auch bedeuten, dass die Baufinanzierung auf komplett neue Darlehensnehmer übertragen wird.
Bei einer Schuldübernahme ist immer die Zustimmung der finanzierenden Bank erforderlich. Der Antrag wird individuell geprüft.
Zur Entscheidung einer Schuldübernahme benötigen wir zunächst mindestens einen Entwurf der vertraglichen Vereinbarung zur Eigentumsübertragung (z. B. Scheidungsfolgevereinbarung, Erbauseinandersetzungsvertrag, Übertragungsvertrag oder Kaufvertrag). Zur weiteren Bearbeitung ist immer eine Überprüfung des Objekts sowie der Bonität der verbleibenden bzw. neuen Darlehensnehmer erforderlich. Hierfür fordern wir im Laufe der Kreditprüfung weitere Unterlagen von Ihnen an.