Auf dieser FAQ-Seite finden Sie praktische Informationen für Endkunden zur Rückzahlung Ihres Darlehens, um Ihre Restschuld zu tilgen. Dies umfasst auch Wissenswertes über Sondertilgungen oder Antworten auf Ihre Fragen zum Thema (Sonder-)Kündigung.
FAQ: Rückzahlung und Kündigung
Häufige Fragen und Antworten zu Rückzahlung und Kündigung
Dies ist in den meisten Fällen in Ihrem Darlehensvertrag geregelt. Dort ist unter dem Punkt Tilgungssatzwechsel näher beschrieben zwischen welchen Tilgungshöhen Sie wählen können. Gerne können Sie uns hierzu Ihren Wunsch mittels Formular bequem online mitteilen. Wir brauchen aber in jedem Fall vier Wochen vorher eine Nachricht von Ihnen.
Grundsätzlich sind Sie an Ihren bestehenden Darlehensvertrag gebunden. Wenn Sie vor Ablauf der Zinsbindungsfrist keinen besonderen Grund für die Darlehenskündigung haben, z.B. Verkauf des Beleihungsobjektes, muss der Darlehensgeber der vorzeitigen Rückzahlung zustimmen und kann die vorzeitige Tilgung auch ablehnen. Allerdings wird in jedem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.
Einzige Ausnahme sind Kündigungen bei Zinsbindungen von mehr als 10 Jahren, da Sie nach deutschem Recht (§ 489 I Nr. 3 BGB) 10 Jahre nach Auszahlung des Darlehens grundsätzlich mit einer Frist von 6 Monaten das Darlehen ganz oder teilweise zurückzahlen können (ohne Vorfälligkeitsentschädigung).
Kaufen Sie eine Immobilie? Dann ist die Antwort relativ einfach. Die Darlehenssumme wird in der Regel einmalig vollständig ausgezahlt. Im Folgemonat startet die Tilgung und somit die erste annuitätische Ratenzahlung. Bauen Sie ein Haus? Dann wird die Darlehenssumme in Teilbeträgen – je nach Bauabschnitt – ausgezahlt. Bereits nach der ersten Teilauszahlung fallen die ersten Zinsen an. Die Tilgung und somit annuitätische Ratenzahlung beginnt jedoch erst nach der Vollauszahlung des Darlehens.
Eine Abtretung ist immer mit Kosten verbunden. Diese können Sie vermeiden, wenn Ihr Finanzierungswunsch von der DSL Bank umgesetzt wird. Gerne leiten wir Sie an einen Finanzberater weiter.
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Grundsätzlich können Sie freie Grundschuldteile löschen lassen, was allerdings auch immer mit Kosten verbunden ist. Wir empfehlen, freie Grundschuldteile nicht löschen zu lassen. So haben Sie später die Möglichkeit weitere Darlehen bei der DSL Bank, zum Beispiel für Renovierungsmaßnahmen, aufzunehmen.
Wenn Sie einen Kredit mit variabler Verzinsung in Anspruch nehmen, profitieren Sie von einem besonderen Kündigungsrecht. Per Gesetz steht Ihnen das Recht zu, den Vertrag in einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Dabei fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an, da die Bank bei der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens keine Verluste durch einen verlorenen Zinsgewinn geltend machen kann.
Bei einem Verkauf Ihrer Immobilie ist eine Rückzahlung des Darlehens vor dem Ende Ihrer Zinsbindung möglich. Dabei kann der Kreditgeber jedoch den entstehenden Zinsausfallschaden verlangen (§ 490 Abs. 2 S 3 BGB) und somit eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Diese wird im Rahmen der sogenannten Aktiv-Passiv-Methode anhand aktueller Renditen laufzeitkongruenter Hypothekenpfandbriefe ermittelt In der Regel gilt, je länger die Restlaufzeit bis zum Ende der Zinsbindung, desto höher fällt die Entschädigung aus.
Die DSL Bank kann deshalb erst 8 Wochen vor dem gewünschten Rückzahlungstermin eine verbindliche Berechnung erstellen. Um die Vorfälligkeitsentschädigung einzuschätzen, können Sie unseren Vorfälligkeitsrechner nutzen.
Mit dem Sonderkündigungsrecht gemäß §489 Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ermöglicht der Gesetzgeber einen vorzeitigen Ausstieg aus einem laufenden Immobilienkredit ohne Zahlung einer Entschädigung. Dieses Sonderkündigungsrecht umfasst folgende Grundbedingungen: Sobald Ihre Baufinanzierung mindestens 10 Jahre nach Vollauszahlung läuft, können Sie kündigen. Und zwar ganz egal, wie lange Ihre Sollzinsbindung eigentlich noch laufen würde (z.B. noch 5 Jahre, noch 10 Jahre...). Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.
Ja, dies ist möglich, Sie sollten die Kündigung 6 Monate vor Ablauf der Zinsbindung bei der DSL Bank einreichen.
Ihr KfW-Darlehen können Sie nach dem Ende der im Vertrag festgelegten Zinsbindungsfrist ablösen. Je nach KfW-Programm beträgt diese zwischen fünf und zwanzig Jahren. Während der Zinsbindung ist eine vorzeitige Tilgung des Darlehens in den meisten Fällen nur gegen Zahlung einer Entschädigungssumme erlaubt. Läuft Ihr Darlehen allerdings länger als zehn Jahre, haben Sie nach dieser Zeit ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB. Das heißt, Sie können Ihr Darlehen nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ablösen. Einige KfW-Programme können auch während der Zinsbindungsfrist kostenlos getilgt werden. Dabei können Sie zwischen einer vollständigen Tilgung und einer Sondertilgung in Teilbeträgen ab 1.000 EUR wählen.
Gemäß Punkt 1.3.1 Vertragslaufzeit bzw. Tilgung/ Rückzahlung wurde im ursprünglichen Darlehensvertrag vereinbart, dass das Darlehen durch ein Tilgungsersatzprodukt zum jeweiligen Laufzeitende vollständig zurückzuführen ist.
Kann das Darlehen zum vertraglich vereinbarten Laufzeitende (Punkt 1.3.1 Vertragslaufzeit bzw. Tilgung/ Rückzahlung) nicht zurückgeführt werden, kann die DSL-Bank eine Laufzeitverlängerung prüfen. In diesem Fall muss die DSL Bank eine komplette Bonitäts- und Objektprüfung analog einer Neufinanzierung vornehmen.
Bei einem Objektwechsel wird nicht nur die neue Immobilie durch die DSL-Bank bewertet, sondern es erfolgt auch eine Bonitätsprüfung um sicherzustellen, dass die nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit zum Zeitpunkt des Objektwechsels gegeben ist.
Obwohl die Bank bereits bei Kreditvergabe eine Objektprüfung vorgenommen hat, wird auch bei einer Nachfinanzierung das Beleihungsobjekt neu bewertet. Die Anforderung an die Objektbewertung hat in den letzten Jahren stark zugenommen und die DSL Bank kann auf viele Unterlagen im Rahmen der Bewertung nicht mehr verzichten. Daher kann es möglich sein, dass einige Objektunterlagen eingereicht werden müssen. Unterlagen die bereits vorliegen, werden in der Prüfung natürlich berücksichtigt und sind nicht erneut einzureichen. Wenn am Objekt Veränderungen (Modernisierungen, Umbauten etc.) vorgenommen worden sind, sind diese der Bank anhand von qualifizierten Unterlagen nachzuweisen.
In den ergänzenden Angaben zur Selbstauskunft werden nicht nur Angaben zu dem Zeitpunkt des Renteneintritts gemacht, sondern auch bereits bekannte Änderungen während der Darlehenslaufzeit.
Die DSL Bank führt in solchen Fällen eine neue Objektbewertung durch, um sicherzustellen, dass sich die Sicherheiten der Bank im Zuge der Freigabe nicht verschlechtern.