Einmal im Jahr erhalten Sie eine Saldenmitteilung für Ihre DSL Bank Darlehen.
FAQ: Saldenmitteilung
Alle Fragen und Antworten zur Saldenmitteilung im Überblick
Häufige Fragen und Antworten zur Saldenmitteilung
Anders als bislang bekommen Sie inzwischen für jedes Darlehen eine eigene Saldenmitteilung. Ausgenommen sind nur öffentliche Förderdarlehen.
Seite 1 und 2 Ihrer Saldenmitteilung:
Hier bestätigen wir Ihnen u.a. den Saldo Ihres Darlehens am 31. Dezember 2023. Sie finden die Summe unter „Forderungssaldo“. In der Tabelle lesen Sie auch, wenn Beträge rückständig sind oder gestundet wurden.
Seite 3 Ihrer Saldenmitteilung = Zins- und Kostenbescheinigung:
Diesen Teil des Briefes nutzen Sie, um Ihre gezahlten Zinsen gegenüber dem Finanzamt zu belegen. Sie sehen hier übersichtlich alle 2023 gezahlten Beträge für das jeweilige Darlehen.
Sie bekommen von uns für jedes Baufinanzierungs-Darlehen mit Unterkontonummer 87 eine Saldenmitteilung. Für KfW-Darlehen (Unterkonto 01) erhalten Sie nach jedem Umsatz einen Kontoauszug. Die Saldenmitteilung entfällt hier.
Wir versenden die Saldenmitteilungen ab dem 29. Januar 2024.
Durch den IT-Umzug im Sommer haben Sie für das erste Halbjahr 2023 bereits eine Saldenmitteilung erhalten. Für das zweite Halbjahr 2023 teilen wir Ihnen jetzt die Salden je Baufinanzierungs-Darlehen mit.
Seit unserem IT-Umzug erhalten Sie für KfW-Darlehen (Unterkonto 01) nach jedem Umsatz einen Kontoauszug und bei jeder Zinszahlung einen Kontoabschluss. Dadurch erübrigt sich eine Saldenmitteilung zum Jahresabschluss. Für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 liegt Ihnen die Saldenmitteilung bereits vor.
Bitte schildern Sie kurz, was Ihnen aufgefallen ist. Da die DSL Bank eine Niederlassung der Deutsche Bank AG ist, schicken Sie Ihren Widerspruch an:
Deutsche Bank AG
QM - Support
04082 Leipzig
Die für das KfW-Darlehen gezahlten Zinsen belegen Sie über Ihre Kontoabschlüsse. Darauf finden Sie auch den Darlehenssaldo (= Kontosaldo).
Ja, nutzen Sie die Seite 3 Ihrer Saldenmitteilung (=Zins-und Kostenbescheinigung) gern weiter für das Finanzamt. Sie weisen damit nach, in welcher Höhe Sie zum Beispiel Zinsen gezahlt haben oder welche Kosten angefallen sind.Sie haben ein KfW-Darlehen (Unterkonto 01)? Dann denken Sie daran, die hierfür gezahlten Zinsen über Ihre Kontoabschlüsse zu belegen.