Eine Schuldhaftentlassung beschreibt die Möglichkeit, dass ein Darlehensnehmer aus einem gemeinsamen Darlehensvertrag ausscheidet und die Gesamtschuld auf den oder die verbleibenden Darlehensnehmer überschrieben wird.
Der ausscheidende Darlehensnehmer überträgt in diesem Zuge sein Anteil an dem finanzierten Objekt an den oder die verbleibenden Darlehensnehmer. Bei einer Schuldhaftentlassung ist immer die Zustimmung der finanzierenden Bank erforderlich. Der Antrag wird individuell geprüft.
Mögliche Anlässe für eine Schuldhaftentlassung sind Trennung, Scheidung oder Erbauseinandersetzungen. Zur Entscheidung einer Schuldhaftentlassung benötigen wir zunächst mindestens einen Entwurf der vertragliche Vereinbarung zur Eigentumsübertragung (z. B. Scheidungsfolgevereinbarung, Erbauseinandersetzungsvertrag oder Übertragungsvertrag). Zur weiteren Bearbeitung ist immer eine Überprüfung des Objekts sowie der Bonität der verbleibenden Darlehensnehmer erforderlich. Hierfür fordern wir im Laufe der Kreditprüfung weitere Unterlagen von Ihnen an.