Jedes Jahr am 31. Dezember laufen viele Fristen rund um die Beantragung von Förderungen aus. Allerdings sollten Sie auch nicht bis zum letzten Tag warten, denn manchmal kommen noch Bearbeitungszeiten hinzu. Ein Überblick:
- Riester-Rente: Mit der Riester-Rente können Sie auch "Wohn-Riestern", also diese in Ihre Immobilie investieren. Sie können das in der Riester-Rente angesparte Kapital zum Beispiel als Eigenkapital bei der Baufinanzierung investieren. Um nun noch in den Genuss der Zulagen und Steuerermäßigungen noch für 2024 zu kommen, müssen Sie rechtzeitig einen Riester-Vertrag abschließen und Gelder einzahlen. Bis zu 2.100 Euro können über die Riester-Rente pro Jahr - je nach eigenem Einkommen - gefördert werden. Die Riester-Zulagen teilen sich in eine Grundzulage von 175 Euro und bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind auf. Zudem gibt es für Berufseinsteiger einen Bonus.
- Bausparvertrag: Mit Bausparverträgen können Sie staatlich gefördert Eigenkapital für Ihren Immobilienerwerb und Hausbau ansparen. Mit der Arbeitnehmersparzulage wird das Angesparte um 9 Prozent (maximal 470 Euro Anlage) aufgestockt. Wenn Sie zudem 700 Euro selbst aus eigener Tasche einzahlen, gibt es zusätzlich die sogenannte Wohnungsbauprämie von 10 Prozent pro Jahr. In beiden Fällen gelten Einkommensgrenzen. Und in beiden Fällen muss das Geld bis zum 31. Dezember eingezahlt sein, damit die Förderungen noch für dieses Jahr gewährt werden.
- Förderungen: Auch für Förderprogramme ist der Jahreswechsel oft ein wichtiges Datum. Aktuell steht zum Beispiel zur Diskussion, wie viel Geld 2025 noch zur Förderungen des Einbaus von Wärmepumpen zur Verfügung gestellt wird.
Natürlich sollten Sie den Abschluss neuer Verträge und auch eine Baufinanzierung gut durchdenken und nicht vom Stichtag 31. Dezember abhängig machen.