Was sich 2026 rund um die Immobilie ändert

© 12/2025 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG / Jörg Stroisch

Was Sie in diesem Artikel lernen

  • Wo Sie noch bist zum Jahresende sparen können
  • Was sich 206 rund um Ihr Haus ändert
  • Praxistipp: Blick auf die Förderung werfen

Einleitung

Ob Steuern, Versicherung oder Immobilien: In der Regel zum Jahreswechsel treten viele Veränderungen in Kraft, die für Verbraucher interessant sind.

Wo Sie noch bis zum Jahresende sparen können

Jedes Jahr am 31. Dezember laufen viele Fristen rund um die Beantragung von Förderungen aus. Allerdings sollten Sie auch nicht bis zum letzten Tag warten, denn manchmal kommen noch Bearbeitungszeiten hinzu. Ein Überblick:

  • Riester-Rente: Mit der Riester-Rente können Sie auch "Wohn-Riestern", also diese in Ihre Immobilie investieren. Sie können das in der Riester-Rente angesparte Kapital zum Beispiel als Eigenkapital bei der Finanzierung Ihrer Immobilie investieren. Um nun noch in den Genuss der Zulagen und Steuerermäßigungen für 2025 zu kommen, müssen Sie rechtzeitig einen Riester-Vertrag abschließen und Gelder einzahlen. Bis zu 2.100 Euro können über die Riester-Rente pro Jahr - je nach eigenem Einkommen - gefördert werden. Die Riester-Zulagen teilen sich in eine Grundzulage von 175 Euro und bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind auf. Zudem gibt es für Berufseinsteiger einen Bonus.
  • Bausparvertrag: Mit Bausparverträgen können Sie staatlich gefördert Eigenkapital für Ihren Immobilienerwerb und Hausbau ansparen. Mit der Arbeitnehmersparzulage wird das Angesparte um 9 Prozent (maximal 470 Euro Anlage) aufgestockt. Wenn Sie zudem 700 Euro selbst aus eigener Tasche einzahlen, gibt es zusätzlich die sogenannte Wohnungsbauprämie von 10 Prozent pro Jahr. In beiden Fällen gelten Einkommensgrenzen. Und in beiden Fällen muss das Geld bis zum 31. Dezember eingezahlt sein, damit die Förderungen noch für dieses Jahr gewährt werden.
     

Was sich 2026 für Immobilienbesitzer ändert

Auch 2026 sind einige Veränderungen geplant oder schon in der Umsetzung. Ein Überblick:

  • Förderungen: Weiterhin bleibt die Förderung von (energieeffizientem) Wohnungsbau ein zentrales Ziel. Für 2026 ist zudem eine Wiederaufnahme des KfW Programms für den barrierefreien Umbau geplant. Auch neu: Auch Immobilien nach dem KfW-55-Standard erhalten wieder Förderung.
  • Beitrag private Bauvorhaben: Wenn Sie Bauhelfer auf Ihrer Baustelle einsetzen, müssen diese über die BG Bau pflichtversichert werden. Jedes Jahr zum 1. Januar ändern sich dafür die Beiträge. Die BG Bau gibt eine Informationsbroschüre zu dem Thema heraus.
  • Auslauf von Energieausweisen: Im Jahr 2026 werden wieder viele Energieausweise ungültig. Denn diese sind nur 10 Jahre gültig. Das gilt für alle Ausweise, die 2016 ausgestellt wurden. Als Immobilienbesitzer müssen Sie unter bestimmten Umständen nun einen neuen beantragen.
     

Praxistipp

Viele Förderprogramme unterstützen Sie auch weiterhin bei der Sanierung und dem Umbau Ihrer Immobilie. Sprechen Sie darüber mit Ihrem DSL-Bankberater, zum Beispiel im Rahmen einer Anschlussfinanzierung.