So sorgen Sie für Barrierefreiheit in Ihrer Immobilie

© 07/2025 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG / Jörg Stroisch

Was Sie in diesem Artikel lernen

  • So planen Sie den barrierefreien Umbau
  • Wie Barrierefreiheit definiert ist
  • So finanzieren Sie barrierefreies Wohnen
  • So nutzen Sie Ihre Riester-Rente für den barrierefreien Umbau
  • Praxistipp: Altersgerechten Umbau schon einplanen

Einleitung

Das Thema Barrierefreiheit spielt eine immer größere Rolle, gerade bei Immobilien. Als Hausbesitzer haben Sie hier viele Wege, Ihre Wohnung oder Ihr Haus entsprechend anzupassen.

So planen Sie den barrierefreien Umbau

Ob als selbst genutzte oder vermietete Immobilie: Ein barrierefreier Umbau kann schnell sehr aufwändig sein. Sie sollten deshalb viel Zeit in die konkrete Planung investieren:

  • Konkrete Maßnahmen planen: Es gibt beinahe unendlich viele Möglichkeiten, eine Immobilie altersgerecht und barrierefrei umzubauen. Eine gute Orientierung bietet hierfür die DIN EN 17210:202, die die DIN 18040-2 bei diesem Thema abgelöst hat. Sie sollte Grundlage für die Verhandlungen mit dem Handwerker sein. Informieren Sie sich genau, was hier beschrieben ist – und passen Sie Ihre Anforderungen entsprechend an. Der Fantasie sind prinzipiell keine Grenzen gesetzt: Selbst ein Tiny House lässt sich barrierefrei gestalten und umbauen.
  • Beratung nutzen: Es gibt viele Institutionen und Personen, die rund um die Barrierefreiheit beraten. Das können spezialisierte Handwerker sein oder auch freie Berater, die sich weitergebildet haben. Schauen Sie sich genau an, wie aussagekräftig ein eventuell vorhandenes Zertifikat ist. Eine gute Anlaufstelle ist auf jeden Fall die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V..
  • Architekten oder Baubegleiter finden: Wenn die Anpassungen umfangreicher sein sollen, dann ist es gut, wenn Sie sich fachkundig beraten lassen. Dazu können Sie sich direkt an Architekten wenden. Oder einen der Bauherrenverbände kontaktieren. Achten Sie auch hier auf ausgewiesene Expertise rund um die Barrierefreiheit.
  • Angebote einholen: Es gibt viele Möglichkeit, einen altersgerechten Umbau zu planen und umzusetzen. Wenn es etwas komplexer wird, scheidet allerdings die Eigenleistung weitestgehend aus. Dann sollten Sie sich Angebote von Handwerkern einholen. Sofern Sie einen Architekten beauftragt haben, werden Sie hierbei unterstützt. 

Gerade, wenn Sie handwerklich nur mittelmäßig begabt sind, können Sie durch eine umsichtige Planung viel Zeit und Geld sparen.

 

Wie Barrierefreiheit definiert ist

Recht verwirrend können die verschiedenen Begriffe rund um die Barrierefreiheit sein: „Zugänglich“, „barrierefrei“ und „barrierefrei nutzbar“ können etwas völlig Unterschiedliches bedeuten. Wollen Sie Ihre Wohnung auch für einen Rollstuhlfahrer nutzbar machen? Geht es mehr um einen altersgerechten Umbau? Klar sein sollte Ihnen, dass eine absolute Barrierefreiheit für jeden erdenklichen Fall schwer zu realisieren ist. Ziel sollte es sein, eine generelle Barrierearmut zu realisieren und dann für Ihren speziellen Anforderungsfall zusätzliche Maßnahmen zu planen.
 

So finanzieren Sie Ihr barrierefreies Wohnen

Zum Glück gibt es ganz unterschiedliche Wege, Ihren barrierefreien oder altersgerechten Umbau zu finanzieren. Ein Überblick:

  • Förderung der KfW: Die KfW-Bank bietet für den altersgerechten Umbau ein attraktives Förderprogramm an. Mit dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159) können Sie bis zu 50.000 Euro Kredit zu einem vergünstigtem Zinssatz erhalten.
  • Programme der Bundesländer und Kommunen: Auch verschiedene Bundesländer bieten sehr unterschiedliche Programme zum barrierefreien Umbau oder altersgerechten Umbau an. Einen guten Überblick bietet die Förderdatenbank von Bund, Ländern und EU. Geben Sie hier den Suchbegriff Barrierefreiheit ein. 
  • Zuschüsse der Pflegeversicherung: Attraktiv können auch die Zuschüsse der gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Sie sind abhängig von der Genehmigung einer Pflegestufe und sollen generell die Pflege im häuslichen Bereich erleichtern. Somit ist es also auch eher eine kurzfristige Hilfe. Gesetzliche Grundlage für den Zuschuss ist § 40 des 11. Sozialgesetzbuch (SGB). Der Zuschuss pro wohnraumverbessernder Maßnahme beläuft sich für die Pflegestufen 0 (mit Demenz), I, II und III auf 4.000 Euro. Bei mehreren zusammenwohnenden Anspruchsberechtigten kann sich dieser Betrag erhöhen. Die gesetzlichen Krankenkassen informieren darüber, so zum Beispiel die Barmer in einer kleinen Broschüre.
  • Baufinanzierung: Gerade bei umfangreicheren Maßnahmen können die Zuschüsse nur eine Unterstützung sein. Dann hilft Ihnen eine zusätzliche Bankfinanzierung. 

Als Vermieter können Sie natürlich Maßnahmen zur Barrierefreiheit auch von der Steuer abschreiben. Sie erschließen sich damit in jedem Fall eine wachsende und auch gute Zielgruppe für Ihre Mietobjekte.

So nutzen Sie Ihre Riester-Rente für den barrierefreien Umbau

Ein „Finanzierungssonderfall“ ist die Bezahlung des barrierefreien Umbaus mit der Riester-Rente. Das sogenannte Wohn-Riestern wurde extra so gestaltet, dass damit auch der barrierefreie oder -reduzierte Umbau von Häusern und Wohnungen gefördert werden kann – ein Überblick über die Bedingungen:

  • Innerhalb von drei Jahren: Drei Jahre hat der Bauherr Zeit, um sich aus dem laufenden Riestervertrag eine Auszahlung für den altersgerechten Umbau auszuzahlen. Er muss dann mindestens 6.000 € entnehmen bzw. über diese Höhe ein Riesterdarlehen aufnehmen.
  • Ab dem vierten Jahr: Danach muss der Bauherr mindestens 20.000 € aus seinem Riestervertrag entnehmen oder ein Riesterdarlehen in dieser Höhe aufnehmen.
  • Verwendungsgebot: Mindestens 50 % der Summe müssen für Umbaumaßnahmen im Sinne der DIN-Norm 18040-2 verwendet werden, sofern die bauliche Struktur das ermöglicht. Auch der Restbetrag muss vom Sachverständigen bestätigt für die Barrierefreiheit eingesetzt werden.
  • Kombinationsverbot: Darüber hinaus dürfen keine weiteren öffentliche Zuschüsse und Steuervorteile in Anspruch genommen werden.

Das Wohn-Riestern wird in den meisten Fällen über ein Bauspardarlehen geregelt. Wie beim normalen Riestern auch, muss die Steuererleichterung und der Zuschuss durch den Staat für dieses Darlehen in der Ansparphase mit einer Versteuerung in der Rentenphase bezahlt werden – und hierfür sind recht komplizierte Mechanismen integriert.

 

Praxistipp

Natürlich ist es viel sinniger, einen barrierefreien Umbau dann vorzunehmen, wenn ohnehin eine umfassende Renovierung Ihrer Immobilie ansteht. Planen Sie hier gleich für die Zukunft voraus. Eventuell können Sie zum Beispiel im Bad schon einmal Verankerungen einplanen, an denen später ohne Probleme Griffe angebracht werden können. Die bodenebene Dusche ist ja ohnehin "in", nicht nur bei betagten Personen.

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