Eine Kellersanierung kann sehr schnell sehr teuer werden. Deshalb sollten Sie sich auch Gedanken darüber machen, wie Sie diese finanzieren:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen: Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Zuschüsse für energetische Maßnahmen beantragt werden. Konkret wird die Dämmung der Gebäudehülle mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst, also maximal mit 9.000 Euro pro Wohneinheit (bei maximal förderfähigen Gesamtkosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit). Sollte die Maßnahmen im Rahmen der geförderten Energieberatung vorgenommen werden, so erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozent auf dann 12.000 Euro pro Wohneinheit. Festgehalten ist dies in einer Richtlinie für die Bundesförderung.
- Bundesförderung Energieberatung: Das BAFA bietet entsprechend eine Förderung einer Energieberatung an. Hierzu werden bei Ein- und Zweifamilienhäusern 50 Prozent des Beratungshonorars – maximal 650 Euro – und bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten entsprechend maximal 850 Euro gefördert. Bei Wohneigentumsgemeinschaften werden zusätzlich weitere 250 Euro pro Wohneinheit erstattet, sofern die Beratungsergebnisse in einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert werden.
- Kreditprogramme der KfW: Die KfW bietet mit den Kreditprogrammen 358/359 und 261 (nur bei einer Komplettsanierung) zinsvergünstigte Darlehen und auch großzügige Tilgungszuschüsse an. Auf einer Übersichtsseite zur energieeffizienten Sanierung informiert sie über die Konditionen.
- Steuervorteile: Sofern Sie auf die staatliche Förderung und Zuschüsse verzichten, können Sie alternativ auch bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten – maximal insgesamt 40.000 Euro über drei Jahre – von der Steuer absetzen. Dies ist in Paragraf 35c des Einkommenssteuergesetzes (EStG) geregelt.
Oftmals lässt sich die Baufinanzierung ohne Probleme mit Förderprogrammen kombinieren. Ihr DSL-Bank-Berater informiert Sie darüber gerne.