Tipps und Tricks zum Rauchmelder
© 01/2025 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG / Jörg Stroisch
Was Sie in diesem Artikel lernen
- Pflichten rund um den Rauchmelder
- Tipps zur Wahl und Handhabung eines Rauchmelders
- Wie ein Rauchmelder funktioniert
- Praxistipp: Gut gegen Feuer versichern
Einleitung
Rauchmelder schützen Leben. In vermieteten Wohnräumen ist die Anbringung sogar Pflicht. Aber es ist auch wichtig, dass ein gutes Gerät installiert wird.
Ihre Pflichten rund um den Rauchmelder
Rauchmelder – nicht zu verwechseln mit Feuermeldern – informieren durch einen durchdringenden Ton darüber, wenn sich Rauch in der Wohnung sammelt. Der Grund für den Rauch kann ein Feuer sein. Der Ton ist so durchdringend, dass Sie davon auch beim Schlafen aufwachen werden. In Mietwohnungen ist die Anbringung von Rauchmeldern seit einiger Zeit die Pflicht. Eine eigene Website informiert über die Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern. Allerdings: Auch, wenn Sie die eigene Wohnung oder das eigene Haus bewohnen, sollten Sie auf diesen Schutz auf keinen Fall verzichten.
Wie ein Rauchmelder funktioniert
Es gibt verschiedene Formen von Rauchmeldern. Die im Haushalt üblichen sind allerdings Geräte, die mit optischen Sensoren versuchen, Rauch zu erkennen. Der Fotosensor oder die Fotodiode ist eine sehr alte Technik. Und diese ist so eingestellt, dass sie die Unterschiede beim reflektierten Licht beim Rauch wahrnimmt und dann Alarm auslöst. Natürlich ist das immer nur ein Hinweis darauf, dass es ein Feuer geben könnte. Deshalb löst der Rauchmelder eben auch dann aus, wenn in der Küche das Wasser zu sehr qualmt.
Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, Feuer zu erkennen oder auch gefährliche Gase, die durch ein Feuer entstehen können.
Praxistipp
Gegen Feuer sollten Sie versichert sein! Die private Hausratversicherung zahlt dann den Schaden am Inventar, die spezielle Feuerversicherung den an der Haussubstanz. Diese wird im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, die Sie sowohl als Vermieter als auch als Selbstnutzer immer für Ihr Haus abschließen sollten. Sofern Sie für die Immobilie eine Baufinanzierung in Anspruch genommen haben, wird diese sowieso vorausgesetzt. In Eigentumswohnanlagen wird diese Versicherung über die Gemeinschaft abgeschlossen. Es kann übrigens sein, dass die Versicherung nicht oder nicht komplett zahlt, wenn Sie auf Rauchmelder verzichten. Sie verletzten damit nämlich möglicherweise sogenannte Obliegenheitspflichten.
Sie haben Fragen zur Baufinanzierung oder zu unseren Krediten?
Sie interessieren sich für eine unserer Finanzierungslösungen und möchten Kunde der DSL Bank werden?
Finden Sie schnell und unkompliziert einen Finanzberater in Ihrer Nähe. Wir stellen gerne den Kontakt her.