Wenn Sie Geld benötigen, um damit zum Beispiel ein Auto zu finanzieren oder auch das Girokonto auszugleichen, dann ist ein Privatkredit eine gute Möglichkeit. Auch in Bezug auf Kündigung und Widerruf ist er einfach zu handhaben.
So kündigen oder widerrufen Sie einen Privatkredit
Juristisch betrachtet liegt zwischen einem Widerruf und einer Kündigung eines Privatkredits - auch Konsumentenkredit genannt - ein großer Unterschied. Ein Überblick:
- Widerruf: Es gibt das Recht auf den Widerruf von Verbraucherkreditverträgen. Dieser ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Kredits möglich. Die Frist beginnt erst dann, wenn Sie als Verbraucher alle notwendigen Informationen erhalten haben. Sollte also der Fall eintreten, dass Sie das geliehene Geld doch nicht mehr benötigen, dann können Sie innerhalb dieser Frist problemlos von dem Vertrag zurücktreten, ihn also widerrufen. Bitte beachten Sie aber auch, dass möglicherweise damit verbundene Verträge dann auch rückabgewickelt werden.
- Kündigung: Die Kündigung des Privatkredits hingegen bedeutet übersetzt, dass Sie während der Vertragslaufzeit das noch geschuldete Geld zurückzahlen. Damit wird der Vertrag gegenstandslos und er ist damit gekündigt. Solche Rückzahlungen sind beim Privatkredit völlig problemlos möglich; Sie können auch Teilrückzahlungen jederzeit kostenlos vornehmen.
Sofern Sie sich für einen Widerruf entscheiden, setzen Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung und sorgen Sie dafür, dass der Widerruf dort gesichert rechtzeitig eingeht.