Steuerliche Förderung

Klimabonus für die eigene Immobilie

Maßnahmen zum Klimaschutz werden konkret: Für energetische Maßnahmen an der Immobilie gibt es nun Steuererleichterungen.

Unter dem Eindruck von "Fridays for Future" wurde das neue Klimapaket von der Bundesregierung verabschiedet - und damit auch die Möglichkeiten von Steuererleichterungen für Immobilienbesitzer. Mit Ihrer Steuererklärung für 2020 könnten sich energetische Maßnahmen nun für Sie sehr lohnen.

Steuern sparen mit der energetischen Sanierung

Die Steuererleichterungen für die energetische Sanierung Ihrer selbstgenutzten Immobilie ergeben sich in der Möglichkeit der Abschreibung der Kosten dafür. Bisher war dies nicht möglich - die neuen Regelungen im Überblick:

  • Grundbedingungen für die steuerliche Förderung: Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die neue Steuererleichterung nur für selbst genutzte Immobilien gilt. Konkret definiert ist das wie folgt: "Die Steuerermäßigung [...] kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzt." Kapitalanlegende Vermieter haben aber ohnehin schon seit langem Möglichkeiten der Abschreibung.
  • Absetzbare Ausgaben: Das Gesetz weist sehr präzise aus, was als energetische Maßnahme von der Steuer abgesetzt werden kann. Dazu gehören Wärmedämmungen, Erneuerungen von Fenstern und Außentüren, der Einbau oder die Erneuerung von Lüftungsanlagen - etwa für eine geregelte Lüftung, die beim hochenergetischen Haus sehr sinnvoll ist, die neue Heizungsanlage oder dessen Optimierung sowie auch Investitionen rund um das "Smart Home", also zur Steuerung des Heizverbrauchs. Daneben werden auch Kosten für die Energieberatung anerkannt, sofern sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) "als fachlich qualifiziert zum Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)" zugelassen sind", so der Gesetzestext.
  • Höhe der Steuererleichterung: Sie können in den ersten zwei Jahren je 7 Prozent (höchstens aber je 14.000 Euro) und im dritten Jahr 6 Prozent (höchstens aber 12.000 Euro) von der Steuer absetzen. Für die Energieberatung sind dabei nur 50 Prozent der entstandenen Kosten absetzbar.

Beachten Sie auch die zahlreichen Finanzierungs- und Förderprogramme unter anderem der KfW, mit denen Ihnen die energetische Modernisierung zusätzlich erleichtert wird. Ihr Finanzierungsberater kann diese intelligent in die Gesamtfinanzierung einbinden. Achten Sie aber darauf, ob diese womöglich nicht in Kombination mit der steuerlichen Erleichterung erlaubt sind.

Praxistipp:

Sofern Sie eine energetische Sanierung in Erwägung ziehen, lassen Sie sich vorher ausführlich dazu beraten. Ohnehin benötigen Sie beim Einsatz zum Beispiel von Förderkrediten - zum Nachweis Ihrer energetischen Sanierung - eine Energieberatung, später dann einen Energieausweis.

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