So bringen Sie Natur in Ihren Garten

© 06/2025 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG / Jörg Stroisch

Was Sie in diesem Artikel lernen

  • So planen Sie den Naturgarten richtig
  • So finanzieren Sie den Naturgarten
  • Was Sie bei der Gartenpflege beachten sollten
  • Praxistipp: Garten ohne Ärger nutzen

Einleitung

Ein schöner Garten ist wie eine Oase: Immer mehr im Trend liegen naturnahe und artgerechte Gärten. Hierbei gibt es viel zu beachten.

Wie bei unterschiedlichen Nutzungsarten der Umbau einer Immobilie geregelt ist

Wenn Sie Ihren Garten zu einem Naturgarten umgestalten wollen, sollten Sie strategisch vorgehen – ein Überblick:

  • Empfehlungen für den Garten: Es gibt unendlich viele Formen von Gärten. Ein besonderer Trend sind naturnahe Gärten. Und hierzu geben verschiedene Verbände jede Menge sehr praktischer Tipps. Der BUND beschreibt in zahlreichen Infomaterialien den Weg zum Naturgarten. Auch der NABU gibt jede Menge Tipps zum naturnahen Garten. Lassen Sie sich hier inspirieren! Ein artgerechter Naturgarten bietet Tieren und Pflanzen einen guten Lebensraum – und ist auch für den Menschen schön.
  • Gartenkonzeption: Jeder nutzt seinen Garten anders, aber niemand sollte durch den Garten überfordert werden. Überlegen Sie sich also genau, ob Sie zum Beispiel wirklich die Arbeit mit den hochwachsenden Obstbäumen haben wollen – die Alternative ist hier nicht, komplett darauf zu verzichten, sondern zum Beispiel auf niedrig bleibende Gewächse zu setzen. Wen das Bücken anstrengt, der sollte auf Hochbeete setzen. Wer ohnehin lieber auf dem Rasen liegt, muss sich eher Gedanken um den passenden Sonnen- und Witterungsschutz machen als um die Erdbeere, die er sowieso nicht ernten möchte. Bei der Konzeption hilft es sehr, wenn Sie sich Expertenrat suchen. Die Garten- und Landschaftsbauer können Sie gut danach fragen. Sie sollten regelmäßig schauen, ob der Garten noch Ihren Bedürfnissen und auch körperlichen Fähigkeiten entspricht. Denn wenn der Garten zur Last wird, ist er sowohl für den Gärtner als auch für den Sonnenanbeter keine Erfüllung mehr – und das sollte er doch immer bleiben. 
  • Werkzeug wählen: Es gibt für jede erdenkliche Gartenarbeit passendes Werkzeug, etwa in Baumärkten, speziellen Gartencentern oder auch direkt im Internet. Analysieren Sie zuvor genau, welche Arbeiten für Sie besonders relevant sind – es lohnt sich natürlich immer, in Qualität zu investieren. Die Stiftung Warentest untersucht manchmal einzelne Gerätekategorien. 
  • Garten anlegen: Dann geht es um das erste Anlegen des Naturgartens bzw. des artgerechten Gartens. Das können Sie selbst machen. Überschätzen Sie hier auf keinen Fall Ihre körperlichen und handwerklichen Fähigkeiten! Es kann deshalb auch sinnvoll sein, einen Fachbetrieb damit zu beauftragen. Hier sollten Sie dann mehrere Angebote für die gewünschte Leistung einholen und vergleichen. Achten Sie auch auf eine gute Qualifikation des Betriebs. Auf der Seite des Zentralverbandes Gartenbau gibt es eine Überblicksseite der Landesverbände im Bereich Gartenbau; dort finden Sie regionale Ansprechpartner.
     

Wie bei unterschiedlichen Nutzungsarten der Umbau einer Immobilie geregelt ist

Tatsächlich kann die Umgestaltung eines bestehenden Gartens sehr aufwändig und teuer sein. Aber es gibt Steuererleichterungen und auch Finanzierungsmethoden, auf die Sie zugreifen können. Ein Überblick:
  • Steuererleichterung für Selbstnutzer: Gartenarbeit zählt zu den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen. So können Sie einen Gärtner für die Gartenarbeit beschäftigen und davon 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 4.000 Euro pro Jahr) in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen. Für einmalig anfallende sogenannte Handwerksleistungen können Sie pro Jahr ebenfalls 20 Prozent (maximal 1.200 Euro) ansetzen. Das gilt natürlich nur dann, wenn Sie eine vernünftige Rechnung ausgestellt bekommen!
  • Umlagefähigkeit und Werbungskosten für Vermieter: Als Vermieter haben Sie den Vorteil, dass Sie die laufende Gartenarbeit auf die Mieter umlegen können. Das ist in Betriebskostenverordnung, Paragraf 2, Absatz 10, geregelt. Achten Sie aber darauf, dass das komplette Neuanlegen eines Gartens nicht unbedingt dazu zählt; hier machen Sie die Kosten dann über die sogenannten Werbungskosten in der Steuererklärung geltend – profitieren hier also zumindest von einer Steuererleichterung. 
  • Fördermittel zum barrierefreien Garten: Tatsächlich ist das Thema Barrierefreiheit und die Reduzierung von Barrieren in Haus und Garten ein wichtiges Thema. Es gibt hier zahlreiche Serviceangebote. Die KfW bietet mit dem Programm 159 sogar ein eigenes Darlehensprogramm zum altersgerechten Umbauen an. Diese lässt sich sehr gut in Ihrer generelle Immobilienfinanzierung integrieren. 
  • Finanzierung einer Gartenumgestaltung: Der Umbau kann ganz schön ins Geld gehen. Im Rahmen Ihrer bestehenden Finanzierung bei der DSL Bank können Sie hier zusätzliche Mittel aus einer Baufinanzierung erhalten, um diese Kosten zu stemmen. 

Auch, wenn Sie handwerklich nicht begabt sind und Gartenarbeit nicht mögen, können Sie sich durch eine gute Planung sehr gut und wirkungsvoll in die Umsetzung eines Naturgartens einbringen.
 

Was Sie bei der Gartenpflege beachten sollten

Es ist einfach nicht schön, wenn der eigene Rasen matschig dahinvegetiert oder die Blumen ständig ihre Blätter hängen lassen. Je nach eigenem Anspruch und Aufwand lassen sich aber für viele Fälle gute Lösungen finden – ein Überblick:
  • Selbst pflegen: Der eine jätet gerne Unkraut, der andere liegt am liebsten auf dem Sonnenstuhl: Jeder nutzt seinen Garten anders. Und entsprechend mögen Sie vielleicht gerade die Gartenarbeit an Ihrem eigenen Garten. Das ist natürlich perfekt, weil Sie so viel Geld sparen. Investieren Sie aber auf jeden Fall in gute Werkzeuge. 
  • Helfer beschäftigen: Eine Möglichkeit ist es, einen Helfer zu beschäftigen. Die beste Empfehlung ist dabei die der Freunde und Nachbarn. Erkundigen Sie sich dort, ob jemand gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat, und wie teuer so etwas ist. Definieren Sie auch genau, wie umfangreich die Hilfe sein soll. Sofern Sie einen Gartenhelfer beschäftigen, sollten Sie diesen auf jeden Fall regulär bei der Minijobzentrale anmelden. Nur dann ist er auch gut versichert. Und nur dann lassen sich die Kosten auch von der Steuer absetzen oder auf die Mieter umlegen.
  • Gartenbaubetrieb beauftragen: Eine weitere Möglichkeit ist es, die Arbeiten direkt an einen Gartenbaubetrieb auszulagern. Vergleichen Sie hier verschiedene Angebote und überlegen Sie genau, welche Leistungen Sie benötigen.
     

Praxistipp

Wer zu häufig seine Nachbarn mit Grillgerüchen belästigt, muss mit Ärger rechnen. Ansonsten urteilten die Gerichte allerdings höchst unterschiedlich, mal zugunsten des Grillers, mal auch gegen ihn. Definitiv falsch ist es auch, dass jeder einmal im Jahr eine Party frei hat. So kann es bei einer Gartenparty zu einem Fall von Ruhestörung kommen. Oder umgekehrt: Es müssen auch bei der Party bestimmte Ruhezeiten eingehalten werden. Das ist allerdings nicht bundeseinheitlich geregelt. Meist gilt eine Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr und eine Nachtruhe ab 22 Uhr. Auch Sonn- und Feiertagsruhe kennen die Verordnungen. Im Extremfall kann die Polizei diese Ruhe auch auf der Gartenparty durchsetzen.

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