Grundbuchauszug

Was bedeutet die Auflassung für Sie in der Baufinanzierung?

Mit der Auflassung im Grundbuch ist ein wichtiger Schritt getan, dass eine Immobilie in Ihren Besitz übergehen kann. Die zentralen Informationen dazu bietet der Grundbuchauszug.

Eine Auflassung wird in das Grundbuch eingetragen, wenn sich eine Immobilie bereits im Verkaufsprozess befindet. Das bedeutet für Sie, dass Sie bereits mit dem Verkäufer beim Notar waren und den Kaufvertrag unterschrieben haben. Allerdings ist der Verkaufsprozess dann noch nicht komplett abgeschlossen. Geregelt ist das in
Paragraf 883 BGB.

Auflassung als wichtiger Schritt beim Hauskauf

Als Käufer müssen Sie dafür sorgen, dass Sie die Immobilie bezahlen können. Dazu werden Sie sich um eine Baufinanzierung kümmern und mit diesem Geld dann später den Verkäufer ausbezahlen. Da es hierbei aber um sehr viel Geld geht, ist das nicht mit einer einfachen Überweisung getan - die Auflassung spielt hierbei eine wichtige Rolle. Ein Überblick:

  • Ablauf: Am Beurkundungstermin wird der Notar den Vertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer vollständig verlesen. Sie und der Verkäufer unterzeichnen ihn. Alleine dieser Ablauf zeigt schon, dass der Immobilienkauf eine andere Bedeutung hat als beispielsweise der Abschluss eines Handyvertrags. Sie haben zum Beispiel auch kein Widerrufsrecht; mit der Unterschrift sind Sie an den Vertrag gebunden. Mit der Auflassungsvormerkung im Grundbuch wird nun sichergestellt, dass der Verkäufer nicht mehr ohne Ihre Zustimmung Entscheidungen rund um die Immobilie treffen darf. Denn: Solange nicht noch andere Dinge geklärt sind, wie etwa Bezahlung der Grundsteuer oder die Abklärung von Vorkaufsrechten, können Sie noch nicht formal als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen werden. Und natürlich müssen Sie auch noch den Kaufpreis bezahlen. Die Auflassungsvormerkung ist also eine Art Zwischenschritt.
  • Dauer: Ein Grundbucheintrag mit Ihnen als Eigentümer kann etliche Wochen dauern, denn es kann einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Formalia alle geklärt sind. Deshalb wird mit der Unterschrift unverzüglich die Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen.
  • Kosten der Auflassung: Alles kostet Geld, auch die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Sie richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises. In Nordrhein-Westfalen fallen zum Beispiel für die Eintragung und Löschung einer Vormerkung bei einem Kaufpreis von 100.000 Euro etwa 160 Euro Gebühren an.

Wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen, sollten Sie sich immer einen aktuellen Grundbuchauszug besorgen. Neben versteckten Risiken der Immobilie - zum Beispiel Rechte anderer an dem Grundstück - könnte hier zum Beispiel auch schon eine Auflassung vermerkt sein. Dann sollten bei Ihnen alle Alarmglocken schrillen und Sie sollten von weiteren Kaufverhandlungen lieber Abstand nehmen bzw. dazu einen Fachanwalt befragen.

Praxistipp:

Ein Immobilienkauf ist ein hochkomplexer Vorgang. Schon die Einschätzung des Zustands einer Immobilie ist für einen Laien sehr schwierig. Richtig komplex wird es, wenn sehr weitgehende Rechte an der Immobilie bestehen, etwa ein Wohnrecht. Oder wenn Altlasten im Boden vorhanden sein könnten. Lassen Sie sich deshalb beim Immobilienkauf besser von einem Experten begleiten.

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