Immobilienurteile

Wie die Gerichte zu Miet- und Eigentumsthemen entscheiden

Amtsgerichte entscheiden tagtäglich rund um Immobilienthemen - und durchaus auch unterschiedlich. Interessant wird es für Sie, je höher die Instanz ist. Und da sind die Urteile vom Bundesgerichtshof (BGH), Bundesfinanzhof (BFH) oder gar vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) richtungsweisend.

Überblick über aktuelle Urteile rund um Ihre Immobilie

Immer wieder gibt es richtungsweisende Urteile, die zum Beispiel übliche Floskeln in Mietverträgen für ungültig erklären. Deshalb ist es auch wichtig für Sie, einen aktuellen Überblick über die Entscheidungen zu haben:

  • Schadensersatz wegen Feuchtigkeit: Ein Käufer bemängelt bei der erworbenen Immobilie die Feuchtigkeit und den dadurch entstandenen Schimmeln - und fordert vom Verkäufer einen Schadensersatz. Konkret stand nämlich im Kaufvertrag, dass der Verkäufer sich zu einer Beseitigung von Feuchtigkeit im Schlafzimmer verpflichtet. Allerdings forderte der Käufer das erfolglos ein und stellte voraussichtliche Mängelbeseitigungskosten von über 12.000 Euro in Rechnung. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 13.03.2020, Az. V ZR 33/19) feststellt.
  • Vermietung einer Eigentumswohnung: Immer wieder zu Streit kommt es auch dann, wenn eine Eigentumswohnung vermietet wird. Da prallen dann oft zwei Welten aufeinander: Selbstnutzer und Kapitalanleger. Allerdings dürfen die anderen Eigentümer nicht einfach eine Vermietung einer Wohnung verweigern. Nur bei sehr objektiven Gründen ist diese Verweigerung aus wichtigen Gründen legitim. Im verhandelten Fall wollten die Eigentümer die Vermietung verbieten, weil der Mietvertrag nicht vorgelegt wurde. Das sei aber kein berechtigter Grund für eine Verweigerung, beschloss der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 28.07.2020. Az. VI ZR 300/18).
  • Eigenbedarf für geschiedene Eheleute: Bei einer Scheidung gibt es viel Theater. Auch eine Kündigung aus Eigenbedarf sorgt oft für Ärger. Die Kombination aus beidem ist rechtlich besonders interessant. Ein Hauseigentümer hat im Zuge seiner Scheidung ein Haus an seine Ex-Frau und sein Kind übertragen. Das Haus war vermietet. Und nun sollte der Mieter wegen Eigenbedarfs das Haus verlassen - und wehrte sich rechtlich, denn eigentlich ist nach einem Eigentumsübertrag eine Kündigung auf Eigenbedarf erst nach drei Jahren möglich. Der Bundesgerichtshof sah das in einem Urteil aber anders (Urteil vom 02.09.2020, Az. VIII ZR 35/19 ). Demnach gilt die Sperrfrist bei geschiedenen Eheleuten nicht.
  • Falschinformation verwirkt Maklercourtage: Das Oberlandesgericht Koblenz (Beschluss vom 02.05.2019, Az. 2 U 1482/18) hat in einem Beschluss die Revision zurückgewiesen. Im behandelten Fall hatte ein Käufer einer Eigentumswohnung die Zahlung der Maklercourtage verweigert, weil er die Ansicht vertrat, dass der Makler "grob leichtfertig Vertragspflichten verletzt" habe, ihm nämlich zugesichert habe, dass ihm ein Keller zur alleinigen Nutzung zustehe und die Teilungserklärung erst im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag erstellt werde. Dagegen klagte der Makler und unterlag in erster Instanz - und das Oberlandesgericht hatte an dem Urteil nichts zu beanstanden. Der Käufer muss den Maklerlohn nicht zahlen.

Klagen sind immer teuer und auch schlechte Werbung. Auch deshalb ist es immer eine gute Entscheidung, es gar nicht darauf ankommen zu lassen.

Praxistipp:

Als Immobilienbesitzer und Vermieter sollten Sie sich ein aktuelles Werk zum Miet- und Eigentumsrecht holen. Das gibt es zum Beispiel bei der Eigentümergemeinschaft Haus & Grund, zum Beispiel die Mietfibel dort. Denn sehr viele Details im Umgang mit Ihren Miteigentümern oder mit Ihren Mietern sind gesetzlich geregelt und zur Genüge gerichtlich ausgefochten worden. Bevor Sie sich also mit jemandem streiten, sollten Sie zumindest grob in Erfahrung bringen, ob sich dieser Streit überhaupt lohnt.

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