Kredit absichern

Die Restschuldversicherung als Absicherung

Das Leben hält viele Risiken bereit. Gerade durch Tod des Hauptverdieners, lang anhaltender Krankheit oder durch Arbeitslosigkeit kann die Zahlung von Kreditraten ins Wanken geraten. Die Restschuldversicherung ist eine Möglichkeit, dies finanziell abzusichern.

Tipps rund um die Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung - sie wird manchmal auch Ratenschutzversicherung oder Restkreditversicherung genannt - soll gezielt bestimmte Risiken abdecken. Ein Überblick:

  • Absicherung der verbleibenden Kreditraten: Im Unterschied zu anderen Versicherungen verringert sich der Absicherungsumfang der Restschuldversicherung. Denn die Kreditschulden nehmen mit steigender Tilgung ab. Exakt die Summe, die als Restschuld verbleibt, wird durch die Versicherung bezahlt. Oftmals werden die Kosten für die Restschuldversicherung einmalig auf die Kreditsumme aufgeschlagen. Wie hoch die Prämie ausfällt, kann man pauschal nicht sagen. Das hängt natürlich auch mit der Höhe des Kredits zusammen.
  • Abtretung an Kreditinstitut: Damit die Restschuldversicherung ihren Zweck erfüllt, wird die ausgezahlte Summe im Versicherungsfall in der Regel umgehend an das Kreditinstitut abgetreten.
  • Todesfall: Beim Todesfallschutz ist der Versicherungsfall sehr einfach definiert. Die versicherte Person verstirbt, die Police bezahlt. Gerade bei hohen, langlaufenden Darlehen ist die Absicherung des Todesfallrisikos obligatorisch und wird von der finanzierenden Bank auch verlangt. Alternativ zur Restschuldversicherung kann hier auch eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Sie sollten darauf achten, dass der oder die Hauptverdiener versichert sind.
  • Krankheit: Auch im Krankheitsfall kann eine Restschuldversicherung zahlen. In der Regel gilt dies für schwere Krankheiten. Ein Kriterium für den Versicherungsfall kann hier eine Krankengeldzahlung sein. Diese erfolgt bei gesetzlich Versicherten, wenn die Krankheit länger als sechs Wochen anhält. Zudem gelten oft Karenz- und Wartezeiten. Es hängt von den Versicherungsbedingungen ab, was genau wie lange gezahlt wird.
  • Arbeitslosigkeit: Ähnlich sieht es mit dem Arbeitslosigkeitsschutz aus. Auch hier gibt es oftmals Karenz- und Wartezeiten. Auch Arbeitsunfähigkeit - nicht zu verwechseln mit Berufsunfähigkeit, die wesentlich umfassender ist - ist oftmals mitversichert. Ein Kriterium kann hier die Genehmigung entsprechender staatlicher Leistungen sein.

Natürlich gibt es noch viele weitere Risiken, wodurch die Rückzahlung der Darlehen schwierig sein kann. Zum Beispiel ist ja gerade während der Corona-Pandemie die Kurzarbeit ein wichtiges Thema geworden. Hier wird nicht das volle Gehalt weitergezahlt. Restschuldversicherung und Kurzarbeit schließen sich allerdings gegenseitig aus; die Versicherung zahlt in diesem Fall nicht.

Praxistipp:

Ohnehin ist es - nicht nur wegen des Risikos der Kurzarbeit - sinnvoll, wenn Sie bei einer Kreditfinanzierung immer auch etwas Spielraum behalten. Es kann ja zum Beispiel auch mal eine Waschmaschine oder das Auto kaputtgehen. Wenn dann gleich das Platzen des Ratenkredits oder der Baufinanzierung droht, ist diese "Oberkante Unterlippe" finanziert, wie man so schön sagt. Sorgen Sie deshalb lieber für etwas finanziellen Puffer. Das ist für Sie auch in der Finanzierung gar kein Nachteil: Über Sondertilgungen bei der Baufinanzierung können Sie überschüssiges Guthaben gut dort einbringen. Bei Ratenkrediten ist sogar jederzeit die Tilgung möglich.

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