Untervermietung

Was Sie bei der Untermiete beachten müssen

Eine Untervermietung ist prinzipiell für jede Immobilie möglich. Allerdings müssen sich die Vertragsparteien an bestimmte Regeln halten - sowohl als Mieter als auch als Eigentümer.

Als Haus- oder Wohnungseigentümer kann Sie das Thema Untervermietung auf unterschiedliche Arten beschäftigen: Einerseits planen Sie vielleicht selbst eine Untervermietung eines Zimmers in Ihrem Haus, andererseits kann es aber auch sein, dass ein Mieter von Ihnen untervermieten will. In beiden Fällen ist es wichtig, dass Sie Klarheit über die rechtlichen und finanziellen Folgen haben.

Tipps rund um die Untervermietung

Geregelt ist das sehr weitgehende Recht der Untervermietung unter anderem in Paragraf 553 BGB. Ein Überblick:

  • Untervermietung im Eigentum: Sofern Sie einen Untermieter in die eigene Wohnung oder das eigene Haus lassen, ist für Sie vor allem relevant, wie stark Sie an ihn gebunden sind. Entscheidend ist laut Paragraf 573 BGB, dass nicht die üblicherweise recht langen Kündigungsfristen gelten müssen.
  • Untervermietung eines Mieters: Zwar muss sich der Mieter von Ihnen eine Untervermietung der Wohnung genehmigen lassen. Allerdings können Sie ihm diese bei einem berechtigten Interesse nicht verweigern. Wann Sie als Vermieter kündigen können, ist somit umstritten. Zu diesem berechtigten Interesse gehört zum Beispiel auch schon, wenn Ihr Mieter aus finanziellen Gründen auf die Untermiete angewiesen ist. De facto bedeutet das in sehr vielen Fällen: Sie können eine Untervermietung nicht verhindern! Aber de facto bedeutet das auch: Im Zweifel streiten Sie sich vor Gericht, denn es kann durchaus auch sein, dass gegen den Mieter entschieden wird. Wichtig dabei: Nicht um Ihre Erlaubnis fragen muss Ihr Mieter, wenn er Ehegatten, Eltern oder Kinder aufnimmt, Besucher oder Hausangestellte oder Pflegepersonal, denn das gilt nicht als Untermiete.
  • Muster für Untermietverträge: Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, sollten Sie den Untermietvertrag nicht selbst aufsetzen, sondern sich ein aktuelles Muster besorgen.

Sollte es zu Stress zwischen Ihnen und dem Mieter kommen, dann agieren Sie besser nicht unüberlegt: Kontaktieren Sie einen Fachanwalt und lassen Sie sich wissend beraten. Es ergibt keinen Sinn sich über etwas die Köpfe zu zerreden, was am Ende vielleicht doch recht eindeutig ein Recht des Mieters ist.

Praxistipp:

Prinzipiell sind Sie als Untervermieter bzw. Ihr Mieter als Untervermieter voll für die Außenwirkung Ihres Untermieters verantwortlich. Sprich: Sollte der Untervermieter Ihres Mieters seine Miete nicht zahlen, ist das nicht Ihr Problem. Ihr direkter Ansprechpartner ist derjenige, mit dem Sie den Mietvertrag abgeschlossen haben - und der muss Ihnen weiterhin pünktlich die Miete zahlen.

© 06/2019, Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Ein Service der DSL Bank.