Was sich für Immobilienbesitzer im neuen Jahr ändert

© 12/2023 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG / Jörg Stroisch

Was Sie in diesem Artikel lernen

  • Wo Sie 2023 noch staatliche Förderung erhalten können
  • Was sich 2024 rund um Ihr Haus ändert
  • Warum eine Energieberatung sinnvoll sein kann

 

Einleitung

Zum Jahreswechsel müssen für bestimmte Förderungen noch Verträge abgeschlossen werden. Und natürlich ändern sich auch viele Gesetze und Verordnungen, die auch Immobilienbesitzer betreffen.

Wo ein Jahresendspurt für Immobilienbesitzer lohnt

Natürlich gibt es für Fördertöpfe einen Stichtag. Und der liegt meistens am 31. Dezember. Ein Überblick:

  • Riester-Rente: In Form des sogenannten "Wohn-Riesterns" spielt das Ansparen in die staatlich geförderte Riester-Rente für viele Hauskäufer und Hausbauer eine große Rolle. Denn das angesparte Kapital kann dafür entnommen und als Eigenkapital bei der Baufinanzierung eingesetzt werden. Die Rahmenbedingungen: Bis zu 2.100 EUR können über die Riester-Rente pro Jahr - je nach eigenem Einkommen - per Zulagen oder Steuerermäßigung gefördert werden. Die Riester-Zulagen sind üppig: 175 EUR gibt es als Grundzulage, zudem je nach Alter der Kinder bis zu 300 EUR pro Jahr pro Kind. Und es gibt unter bestimmte Voraussetzungen auch einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 EUR. Hier gilt: Nur, wer bis zum 31.12. einzahlt, kann für 2023 noch diese Förderung erhalten.
  • Bausparvertrag: Bausparverträge sind der Klassiker unter den Ansparformen für den Immobilienerwerb oder -bau. Hier können Sie Beträge einzahlen. Mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage wird das Angesparte um 9 Prozent (maximal 470 EUR Anlage) aufgestockt. Wenn Sie zudem 700 EUR selbst aus eigener Tasche einzahlen, gibt es zusätzlich die sogenannte Wohnungsbauprämie von 10 Prozent pro Jahr. In beiden Fällen gelten Einkommensgrenzen. Und in beiden Fällen muss das Geld bis zum 31. Dezember eingezahlt sein, damit die Förderungen noch für dieses Jahr gewährt werden.

Bevor Sie einen Vertrag übereilt abschließen, sollten Sie sich natürlich genau die Konditionen anschauen. So gibt es beim Riestern zum Beispiel verschiedene konkurrierende Ansparwege. Und auch Ihre Einzahlungshöhe sollten Sie hier genau ausrechnen.

Was sich 2024 für Immobilienbesitzer ändert

Die Energie wird uns auch 2024 weiter beschäftigen. Einige Veränderungen treten hier 2024 in Kraft:

  • Balkonkraftwerke: Mit dem sogenannten Solarpaket 1 soll auch der Ausbau von Photovoltaik auf Dächern von Immobilien erleichtert werden. Für die sogenannten Balkonkraftwerke gilt dabei: Der Betrieb soll vereinfacht werden. So muss die Anlage nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden und es sollen auch nur wenige Daten in einem Marktstammdatenregister eingetragen werden. Auch rund um die Stromzählung gibt es Vereinfachungen. Sie sollen zukünftig bis zu einer Leistung von 800 Watt Wirkungsleistung auf dem vereinfachten Weg möglich sein. Übrigens können nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter diese Balkonkraftwerke betreiben.
  • Heizungen: In aller Munde war 2023 die Diskussion rund um den Austausch von Heizungsanlagen. Die neuen Vorgaben rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind insgesamt recht komplex. Besonders für Neubauten gibt es hier deutliche Verschärfungen rund um die Heizung. So muss ein Teil der Energieversorgung über erneuerbare Energien abgedeckt werden. Bei Bestandsgebäuden müssen Heizungen, die weder einen Brennwert- noch einen Niedertemperaturkessel besitzen und älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Schon zuvor galt das Verbot, neue Ölheizungen einzubauen. Immobilienbesitzer, die seit Februar 2002 eine Wohnung in einem Ein-oder Zweifamilienhaus selbst bewohnen, sind davon ausgenommen. Generell gilt aber, dass weitere Verschärfungen bei einem Neueinbau spätestens ab Mitte 2028 erfüllt werden müssen. Das betrifft dann die Maßgabe, dass mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt wird.
  • Beitrag private Bauvorhaben: Wenn Sie Bauhelfer auf Ihrer Baustelle einsetzen, müssen diese über die BG Bau pflichtversichert werden. Jedes Jahr zum 1. Januar ändern sich dafür die Beiträge. Die BG Bau gibt eine Informationsbroschüre zu dem Thema heraus.
  • Ablauf von Energieausweisen: Im Jahr 2024 werden wieder viele Energieausweise ungültig, und zwar alle, die 2014 ausgestellt wurden. Denn die Ausweise sind nur 10 Jahre gültig. Als Immobilienbesitzer müssen Sie unter bestimmten Umständen nun einen neuen beantragen. 

Die Diskussion geht auf jeden Fall weiter: Auch 2024 wird die Politik garantiert weitere Gesetze und Verordnungen auf den Weg bringen, von denen auch Sie als Immobilienbesitzer betroffen sind.

Praxistipp

Die energetische Effizienz wird auch weiterhin das alles beherrschende Thema rund um die Immobilie bleiben. Sofern Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Immobilie zu sanieren, dann ist es sinnvoll, dass Sie sich durch einen Energieberater beraten lassen. Diese Beratung wird sogar von der BAFA gefördert, sofern die Mittel nicht aufgebraucht sind. 

Sie haben Fragen zur Baufinanzierung oder zu unseren Krediten?

Sie interessieren sich für eine unserer Finanzierungslösungen und möchten Kunde der DSL Bank werden?
Finden Sie schnell und unkompliziert einen Finanzberater in Ihrer Nähe. Wir stellen gerne den Kontakt her.

Das könnte Sie auch interessieren

Annuitätendarlehen

Beim DSL Annuitätendarlehen zahlen Sie festgelegte Raten, welche sich aus dem festgeschriebenen Sollzins und einem Tilgungsanteil zusammensetzen. Mit jeder Rate verringert sich die Restschuld – und damit wird auch der Zinsbetrag kleiner.

DSL Annuitätendarlehen

Variabler Zins

Beim DSL Variabler Zins folgt der Zinssatz der Entwicklung des Leitzinssatzes der Europäischen Zentralbank. Sie können von niedrigen Sollzinsen profitieren, haben
umfangreiche Sondertilgungsmöglichkeiten und haben dennoch jederzeit die Möglichkeit, auf ein Modell mit gebundenem Zins umzusteigen.

DSL Variabler Zins

Volltilgerdarlehen

Ihr DSL Volltilgerdarlehen zahlen Sie innerhalb der vereinbarten Sollzinsbindung vollständig zurück – eine Anschlussfinanzierung ist nicht notwendig. Dafür werden Sie mit besonders günstigen Konditionen belohnt.

DSL Volltilgerdarlehen

Endfälliges Darlehen

Ein DSL Endfälliges Darlehen verschafft Ihnen sowohl Planungssicherheit als auch Flexibilität. Während der gesamten Laufzeit zahlen Sie nur Ihren Sollzins an die DSL Bank und begleichen Ihre Restschuld mit einer einmaligen Zahlung am Ende der Vertragslaufzeit.

DSL Endfälliges Darlehen