Weihnachten per Kredit finanzieren

© 12/2023 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG / Jörg Stroisch

Was Sie in diesem Artikel lernen

  • Wie ein Konsumentenkredit gesetzlich geregelt ist
  • Wie ein Konsumentendarlehen ganz praktisch funktioniert
  • Wie Sie eine Schuldenspirale verhindern

 

Einleitung

Der Konsumentenkredit hilft, kleinere und größere Wünsche zu erfüllen. Er ist dabei ein sehr transparentes und einfaches Finanzierungsinstrument.

Wie der Konsumentenkredit gesetzlich geregelt ist

Ob das Geschenk im Online-Shop, das Möbelstück oder das Auto: Der Konsumentenkredit – auch Privatkredit genannt – kennt viele Finanzierungsgründe. Und
seine Vergabe ist gesetzlich in den "Besonderen Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge" (Paragrafen 491 bis 505 des Bürgerlichen Gesetzbuches)
geregelt.

Ein Überblick:

  • Schriftform: Der Darlehensvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Das kann aber auch ohne Unterschrift erfolgen.
  • Widerruf: Auch für das Konsumentendarlehen besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
  • Bonität: Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers zu überprüfen. Der Vertrag darf nur dann abgeschlossen
    werden, wenn keine erheblichen Zweifel bestehen.
  • Kündigung: Der Darlehensnehmer kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern keine Zeit für die Rückzahlung bestimmt ist, ihn also vorzeitig zurückzahlen.

Für Immobilienkredite – im Gesetz "Immobiliar-Verbraucherdarlehen" genannt – gelten zum Teil andere gesetzliche Regeln.

Wie ein Konsumentendarlehen ganz praktisch funktioniert

1.

Finanzierungsgrund:

Für unterschiedliche Finanzierungsgründe gibt es unterschiedliche Darlehensformen, vielmehr: Zinskonditionen. Formal betrachtet ist auch der Autokredit oder der Möbelkredit ein Konsumentendarlehen. Aber es ist anders besichert. Auch ihren Dispo vom Girokonto können Sie mit dem Konsumentendarlehen ausgleichen, was meist sinnvoll ist, denn hier sind die Zinskonditionen oft deutlich besser

2.

Finanzierungshöhe:

Nun geht es darum, wie viel Geld Sie benötigen und wie viel Geld die Bank bereit ist, Ihnen zu verleihen. Ob Ihr Wunsch und das Angebot der Bank übereinstimmen, hängt stark von Ihrer Bonität ab.

3.

Privatkredit beantragen:

Dann können Sie den Privatkredit beantragen. Die Bank entscheidet, ob der Kredit vergeben wird.

4.

Auszahlung:

Fällt diese Entscheidung positiv aus, steht Ihnen der Kredit zur Finanzierung Ihrer Wünsche zur Verfügung.

5.

Rückzahlung:

Beim klassischen Privatkredit ist zudem die Rückzahlung geregelt, etwa über einen Bankeinzug von Ihrem Konto. Sie können aber jederzeit auch zusätzliche Beträge tilgen. Beim Privatkredit fällt dafür keine Gebühr (sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung) an.

Praxistipp

Achten Sie immer darauf, dass die "Lebensdauer" Ihres Wunsches nicht die Kreditlaufzeit übersteigt. Beispielsweise sollten Sie einen Kredit für einen Urlaub spätestens nach einem Jahr zurückzahlen. Nehmen Sie nämlich sonst erneut einen Urlaubskredit auf, geraten Sie in eine Schuldenspirale. Beim Autodarlehen können Sie das natürlich großzügiger berechnen.

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