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Was die anerkannten Regeln der Technik beim Hausbau sind

Mittlerweile haben private Bauherren - ob sie nun mit einem Architekten bauen oder über einen sogenannten Bauträger - viele formale Rechte rund um den Hausbau. Geregelt ist das in zahlreichen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch zum sogenannten Verbraucherbauvertrag.

Beurteilung der anerkannten Regeln der Technik beim Bauen

Ob die Qualität auf der Baustelle stimmt, Stichwort: "Pfusch am Bau", ist dennoch für den Laien oft nur schwer zu durchschauen. Ein Überblick:

  • Definition des Begriffs "anerkannte Regeln der Technik": Die anerkannten Regeln der Technik sind eine beim Bau übliche Formulierung für den Stand der Technik, der verbaut wird. Oder präziser: Es sind Regeln, die theoretisch berechtigt sind und sich in der Praxis auch bewährt haben. Ganz praktisch gibt es DIN-Normen, die sie im Detail bestimmen, aber auch - je nach Art der Maßnahme - Normen anderer Institute. In der Praxis ist das für den Laien nur sehr schwer zu durchschauen, welche Norm gerade was beschreibt. Bestenfalls ist das im Bauvertrag schon näher spezifiziert, aber dadurch wird es auch nicht unbedingt einfacher, denn die verschiedenen Normenwerke sind oftmals nicht frei und ohne Bezahlung zugänglich.
  • Vorgehensweise bei einem Baumangel: Als Bauherr sollten Sie auf eine formale Abnahmen von Bauleistungen bestehen. Spätestens jetzt wird über Baumängel diskutiert. Prinzipiell hat die Baufirma ein Anrecht auf eine Abnahme, die dann auch dazu führt, dass Sie die Bauleistungen bezahlen müssen. Bei unwesentlichen Mängeln können Sie diese auch nicht komplett verweigern. Sie sollten sich dann aber die Nachbesserung schriftlich zusichern lassen. Wesentliche Mängel müssen nachgebessert werden. Wenn die Baufirma hier aber anderer Meinung ist, kann es zum Streit kommen. Spätestens jetzt sollten Sie sich bei einem Rechtsanwalt über die weitere Vorgehensweise genau informieren.
  • Auswirkungen auf die Baufinanzierung: Im Extremfall kann es durch den Streit um Baumängel zu starken Bauverzögerungen und auch Zusatzkosten kommen. Denn Ihre Bank bietet Ihnen die Baufinanzierung beim Bau eine Zeit an, in der der Kredit zinsfrei bereitgestellt wird. Ist diese aber abgelaufen, dann fallen Bereitstellungszinsen an. Und natürlich kostet auch der Einsatz eines Anwalts und die Beseitigung des Baumangels möglicherweise zusätzlich.

Bevor Sie sich mit Ihrem Bauunternehmer beispielsweise über den maximalen Höhenunterschied zwischen Parkettplatten streiten, ist es sinnig, dass Sie sich über die Toleranzgrenzen informieren. Das ist manchmal sehr aufwändig - und für Laien deshalb sehr schwierig.

Praxistipp:

Deshalb ist es gut, wenn Sie sich beim Bauen durch einen Experten begleiten lassen: Wer selbst Laie ist, sollte sich zum Beispiel beim Bauherrenmodell die Unterstützung durch einen unabhängigen Baubegleiter zusichern. Diese können bei verschiedenen Bauherrenverbänden kontaktiert werden. Beim Architektenhaus ist der Architekt selbst unabhängig von den Baudienstleistern und berät den Bauherren direkt.

© 02/2022, Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
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