Modernisierung

So finanzieren Sie die Modernisierung Ihrer Immobilie

Energieeffizienz gerade auch im Immobilienbereich wird immer wichtiger. Sowohl der Klimaschutz als auch geopolitische Entwicklungen machen das ganz deutlich. Vielleicht planen Sie zum Beispiel den Umstieg auf regenerative Energiequellen für das Heizen Ihrer Wohnung? In jedem Fall gilt: Die Modernisierung einer Immobilie ist ein großes Vorhaben, für das viel Geld benötigt wird.

  • Finanzierung: Mit einer klassischen Baufinanzierung können Sie die energetische Modernisierung über Ihre Bank finanzieren.
  • Fördermittel: Über die KfW-Bank gibt es einige Kredit- und Zuschussprogramme für die energieeffiziente Sanierung, sofern noch Mittel zur Verfügung stehen. Fördermittel haben weitere Vorteile: Oftmals begnügen sie sich mit einer nachrangigen Besicherung im Grundbuch, sie lassen sich zudem ohne Probleme mit einer klassischen Finanzierung kombinieren - und manchmal auch mit anderen Förderprogrammen. Dafür verlangen sie in der Regel aber auch Investitionen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen.
  • Steuerbonus: Gerade, wenn die staatlichen Förderprogramme vielleicht nicht ausreichend sind, profitieren Sie dennoch zumindest von einer Steuerermäßigung. So können bis zu einer Höchstsumme von 40.000 Euro pro Wohnobjekt 20 Prozent der Kosten über drei Jahre verteilt als Steuerbonus abgesetzt werden. Baubegleitung und Fachplanung dafür dürfen sogar direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden.

Bei der Durchführung energetischer Maßnahmen ist in jedem Fall Expertise gefragt. Holen Sie deshalb für solche Maßnahmen immer mehrere Angebote ein und vergleichen Sie Preis und Qualität der Leistung.

Eckdaten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Die energetische Modernisierung folgt dabei genauen Regeln. Dies ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt - ein Überblick über einige Rahmendaten:

  • Sanierung Fassade und Fenster: Sofern Sie die Außenwand eines Hauses erneuern wollen, sind Sie verpflichtet, hierfür die Bestimmungen des GEG einzuhalten. Das ist zum Beispiel bei der Außenwand ein U-Wert von 0,24 W/(m²·K). Eine recht ordentliche Dämmung ist die Folge. Wenn nur Teile der Fassade - unter 10-Prozent - erneuert werden, greift eine Bagatellgrenze, die Sie von den energetischen Vorgaben befreit. Sprich: Kleinere Ausbesserungsarbeiten fallen in der Regel unter diese Bagatellgrenze - im Zweifel erkundigen Sie sich aber besser bei einem Fachbetrieb.
  • Sanierung Dach: Sehr aufwändig kann auch die energetische Sanierung des Daches sein. Aber: Sofern Sie das Dach gar nicht ausgebaut nutzen wollen, müssen Sie "nur" die obersten Geschossdecken dämmen. Das ist wesentlich weniger aufwändig, als eine komplette Dachsanierung. Soll aber der Dachboden bewohnt werden, dann wird möglicherweise eine Aufstockung der Holzkonstruktion notwendig; hier muss auch statisch festgestellt werden, was notwendig und machbar ist.
  • Ölheizungsverbot: Ab 2026 dürfen keine Ölheizungen mehr in Häuser eingebaut werden. Es gibt hier einige Ausnahmen und auch Regelungen zum Alter von Gas- und Ölkesseln. Ohnehin stellt sich dann direkt die Frage nach einem Systemwechsel hin zu regenerativen Energiequellen. Beachten Sie aber, dass nicht nur die Kosten der Heizungsanlage selbst, sondern zum Beispiel auch der Umbau etwa von Heizkörpern auf eine Fußbodenheizung eingeplant werden müssen.

Eine Energieberatung kann Ihnen helfen, das Für und Wider verschiedener Maßnahmen an Ihrem Haus abzuschätzen. Auch diese wird übrigens von der BAFA gefördert.

Praxistipp:

Gerade in Zeiten steigender Zinsen ist es sinnig, wenn Sie längere Kreditlaufzeiten in Erwägung ziehen. Dadurch sichern Sie sich finanziell vor möglicherweise deutlich höheren Kreditraten nach Ende der Zinsbindungsfrist ab. 15 oder 20 Jahre Kreditlaufzeit sind kein Problem.

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