Gebäudeenergiegesetz

Neue Regelungen für Ihr energetisches Haus

Nach langer Planung ist nun das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Was das für Ihr Haus bedeutet.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden verschiedene Gesetze rund um die Energiewende vereint, nämlich die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Es wurde am 13. August 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. November inkraft.

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Regeln für Ihr Haus

Die Veränderungen im Vergleich zur bisherigen EnEV sind minimal - ein Überblick:

  • Keine Verschärfungen bei den energetischen Vorschriften: Zwar soll der EU-Niedrigstenergiestandard perspektivisch umgesetzt werden. Das ändert aber momentan nichts an den Regeln rund um die Energiedämmung.
  • Steuerbonus: Die Energiedämmung soll sich aber mehr für Sie lohnen - und wird mit einem Steuerbonus belohnt.
  • Ölheizungsverbot: Bestehen bleibt, dass ab 2026 keine Ölheizungen mehr in Häuser eingebaut werden dürfen. Das gilt allerdings nicht für sogenannte Hybridheizungen, in denen auch regenerative Energien mitverwendet werden. Es gibt auch weitere Ausnahmen. Außerdem müssen Gas- und Ölkessel, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Festgeschrieben ist auch, dass alle solche Kessel, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden dürfen. Aber: Sofern Sie ihr Haus mit bis zu zwei zusätzlichen Wohnungen teilweise selbst bewohnen, sind Sie davon ausgenommen. Dann müssen diese Richtlinien erst bei einem Eigentümerwechsel umgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass Sie zum 1. Februar 2002 mindestens eine Wohnung selbst bewohnt haben.
  • Förderungen für Heizungsaustausch: Auch hier gilt, dass der Staat Sie belohnt, wenn Sie dennoch Ihre Heizungsanlage erneuern. Beim BAFA gibt es eine Austauschprämie für Ölheizungen.
  • Mehr Pflichten beim Energieausweis: Bei Häusern mit mehr als zwei Wohnungen ist dem Käufer durch den Verkäufer oder Immobilienmakler ein "informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis durch einen Energieberater der Verbraucherzentrale Bundesverband anzubieten" (Paragraf 80, Abschnitt 4). Das ist neu und wird den Kauf oder Verkauf einer Immobilie zukünftig verändern. Zukünftig sollen hier auch Angaben zum Kohlendioxidausstoß vorhanden sein.

Für Sie als Hausbesitzer ist es ökonomisch dann sinnvoll über eine umfassende energetische Sanierung nachzudenken, wenn ohnehin Sanierungen anstehen. Zum Beispiel ist es sinnvoll, das neue Dach gleich im größeren Kontext etwa mit der Fassadendämmung und der Erneuerung der Heizungsanlage zu betrachten.

Praxistipp:

Eine Energieberatung kann Ihnen helfen, das Für und Wider verschiedener Maßnahmen an Ihrem Haus abzuschätzen. Auch diese wird übrigens von der BAFA gefördert.

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