Traditionell ist der 1. Januar ein wichtiger Tag: Für sehr viele Unternehmen beginnt dort ein neues Geschäftsjahr. Und der Staat nutzt den Jahreswechsel gerne, um Veränderungen einzuführen. Auch Stichtagsregelungen sind oft mit dem 31. Dezember/1. Januar eines Jahres verknüpft. Das gilt natürlich auch für Themen rund um die Immobilie.
Jahreswechsel-Themen rund um die Immobilie
Ein großes Thema ist natürlich die "Energiekrise", die in den letzten Monaten schon für viele Veränderungen gesorgt hat. Aber es gibt noch andere wichtige Themen für Immobilienbesitzer - ein Überblick:
- Strom- und Gaspreisbremse: Die Strom- und Gaspreis ist ein großes Thema. Ab März 2023 sollen hier Preisbremsen starten. Konkret: Gasverbraucher bekommen dann für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert, Stromkunden 40 Cent je Kilowattstunde. Rückwirkend gilt das auch schon für Januar und Februar.
- CO2-Preis-Beteiligung von Vermietern: Für Vermieter gibt es ab dem 1. Januar eine weitere Veränderung: Sie müssen sich am CO2-Preis beteiligen. Wer nämlich mit Öl und Gas heizt, muss seit 2021 dafür eine Abgabe zahlen. Ab dem 1. Januar müssen nun Vermieter bis zu 95 Prozent dieser Abgabe übernehmen - je nachdem, wie klimafreundlich das Haus ist.
- Wohngeld: Insgesamt soll der Kreis derer, die Wohngeld erhalten, deutlich erhöht werden. Außerdem soll das Wohngeld selbst nun auf durchschnittlich etwa 370 Euro im Monat aufgestockt werden. Grundlage dafür ist das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz.
- Immobilien vererben und verschenken:: Ein großes Thema sind auch die Neuregelungen zur Vererbung und Verschenkung von Immobilien. Die Freibeträge werden hier nicht angepasst, so dass viele Immobilieneigentümer dank hoher Ausnahmeregelungen und Freibeträge gar nicht betroffen sein dürften. Aber die Bewertung der Immobilien wird auf eine neue Grundlage gestellt, wodurch die Basis für die Steuerermittlung sich ändert - und potenziell die Steuer steigt.
- Abschreibung von neuen Wohngebäuden: Mit einer schnelleren Abschreibung ist die Steuerentlastung höher. So hat der Bundestag nun auch für neue Wohngebäude eine schnellere Abschreibung beschlossen. Zukünftig können 3 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden, bisher waren es nur 2 Prozent. Dadurch verringert sich die Abschreibungsdauer auf etwa 33 Jahre. Ebenfalls werden neu geschaffene Mietwohnungen nach dem Gebäudestandard "Effizienzhaus 40" besonders gefördert. Bei ihnen können innerhalb von vier Jahren je fünf Prozent der Herstellungskosten abgeschrieben werden.
Ein Immobilienbesitz ist eben ein echtes unternehmerisches Projekt, bei dem Sie sich über Entwicklungen immer auf dem Laufenden halten sollten. Denn am Ende geht es dabei oft ums Geld.