Überschreibung

Eine Immobilie richtig verschenken

Gerade zum Jahreswechsel 2022/2023 kam das Thema Erbschaftsteuer für Immobilien auf. Denn: Die Immobilien müssen ab 2023 neu bewertet werden. Da die gleichen Bewertungsgrundlagen auch für die Überschreibung von Immobilien gelten, steigen hier möglicherweise die Steuern.

Welche Faktoren bei der Immobilien-Schenkung eine Rolle spielen

Die Steuern sind zwar wichtig, aber längst nicht der einzige Faktor, der bei einer Immobilien-Schenkung eine Rolle spielt - ein Überblick:

  • Übertragungsformalia: Für Sie als Immobilieneigentümer kann es sinnvoll sein, die Immobilie an Verwandte zu übertragen, zu verschenken, aber dennoch ein Wohnrecht oder sogar ein darüber hinausgehendes Recht zu behalten. Hier gibt es eine große Palette an Möglichkeiten, vom Wohnrecht über das Nießbrauchsrecht, welches Ihnen auch die wirtschaftliche Verwertung zusichert, bis hin zum sogenannten Leibgeding, bei den Ihnen Ihre Kinder auch die Übernahme etwa von Pflege zusichern. Das alles sollte dann im Grundbuch eingetragen werden. Entscheidend ist: die Ausgestaltung solcher Rechte und Pflichten. M-üssen Sie bei einem Wohnrecht zum Beispiel die Nebenkosten dennoch zahlen oder sind sie parallel zu bestimmten Aufgaben verpflichtet? -Das kann sehr komplex sein.
  • Notartermin: Sobald es um Geschäfte mit Grundstücken geht, gibt es den Zwang zur notariellen Beurkundung. Auch bei einer Schenkung ist das so. Der Notar ist hierbei der neutrale Begläubiger des Vertrags. Bei Detailfragen sollten Sie sich deshalb vorab bereits durch Steuerberater und Anwälte beraten lassen.
  • Mehrere Kinder: Oftmals gibt es ja nur eine Immobilie an die Kinder zu verschenken. Und dann spielt es eine Rolle, die anderen Kinder auch gleichzustellen. Das kann mit Bargeld passieren. Ein geschickter Zug ist es aber zum Beispiel auch, ein Immobiliendarlehen aufzunehmen, mit dem die verbleibenden Kinder ausgezahlt werden. Gerade, wenn die Immobilie schuldenfrei ist, stellt das oftmals kein großes Problem da. Als Sicherheit für das Darlehen dient dann eben die verschenkte Immobilie, Kreditnehmer ist das Kind, welches in die Immobilie einzieht.
  • Steuern: Die Schenkungssteuer ist eng an die Erbschaftsteuer gekoppelt. Auch hier gibt es Freibeträge für die Schenkungssteuer. Diese sind recht hoch: Für Ehepartner betragen sie zum Beispiel 500.000 Euro pro Schenkung. Für Kinder und dem Kind eines verstorbenen Kindes gelten 400.000 Euro. Viele Familien werden mit diesen Freibeträgen ohne Probleme auskommen. Sollten die Beträge dennoch höher sein, ist zu beachten, dass die Freibeträge nur alle zehn Jahre einmal zur Verfügung stehen. Informieren Sie sich dann in jedem Fall über günstige Vorgehensweisen bei Ihrem Steuerberater. Seit 2023 hat sich nun die Bemessungsgrundlage für diese Steuer geändert: Immobilien werden nach marktkonformeren Verfahren auch für diese Steuer im Wert eingeschätzt.

Sofern Sie wertvolle Immobilien besitzen, hat sich die Berechnungsgrundlage geändert, denn nun müssen marktkonforme Bewertungsmethoden - wie etwa das Sachwert-, Vergleichswert- oder Ertragswertverfahren - zur Wertermittlung angesetzt werden. Dadurch kann es sein, dass der Wert höher ist - und somit den Freibetrag übersteigt.

Praxistipp:

Die Verschenkung einer Immobilie ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Lassen Sie sich hierzu auf jeden Fall von spezialisierten Steuerberatern und Fachanwälten beraten, bevor Sie diesen Schritt unternehmen.

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