Sich verbürgen heißt, dass jemand anderes etwas garantiert oder absichert. Auch beim Geldleihen kann das eine große Rolle spielen. Bürgschaften dienen der Bank dann als Sicherheit.
Was bei einer Bürgschaft gilt
Wenn Sie sich einen Kredit sichern wollen, müssen Sie gewissen Bonitätskriterien erfüllen. Manchmal gelingt das nicht und die Bank oder der Gläubiger lehnt den Kredit ab. Helfen kann hier eine Bürgschaft - ein Überblick:
- Gründe für eine Bürgschaft: In aller Regel ist zu geringes oder zu unbeständiges Einkommen ein Grund für eine Bürgschaft. Das gilt zum Beispiel für viele Studenten. Diese müssen oft bei einer Wohnungsanmietung einen Bürgen benennen. Auch bei freien Krediten kann das verlangt werden. Ein weiterer Fall ist, dass ein Kreditinstitut zum Beispiel einen Ehepartner als Bürgen akzeptiert. Damit kann zum Beispiel auch verhindert werden, dass Vermögenswerte einfach auf den Ehepartner verschoben werden.
- Ausreichende Bonität: Damit eine Bürgschaft akzeptiert wird, muss der Bürge über eine ausreichend gute Bonität verfügen. Ansonsten wechselt ja für den Gläubiger das Risiko nur von der einen auf die andere Person. Tatsächlich wird das auch von Gerichten genauso verlangt.
- Ende der Bürgschaft: In der Regel endet die Bürgschaft erst, wenn die Schulden beglichen werden. Der Bürge ist also stark in der Pflicht und hat womöglich keinerlei Sicherheiten. Auch deshalb hat eine Bürgschaft sehr viel mit Vertrauen zwischen dem Bürgen und dem Schuldner zu tun.
Bürgschaften sind sowohl für den Schuldner als auch für den Bürgen manchmal problematisch: Gerade, wenn ein enges persönliches Verhältnis besteht, können Schwierigkeiten bei der Kreditrückzahlung hier zu einer starken persönlichen Belastung führen.